Der „Holunderbeeren Genuss“ von Balema nun als „Früchtesirup“ erkennbar
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Auf der Schauseite der Flasche mit „Holunderbeeren Genuss“ blieb unklar, um welche Art von Getränk es sich handelt. Hinweise wie „mit Holunderbeeren-Direktsaft“ und „reine Natur – frisch gepresst“ ließen kein Produkt mit erheblichem Zuckeranteil erwarten.
Mit der kommenden Produktion ändert der Hersteller das Etikett und ersetzt „reine Natur -frisch gepresst“ durch „Echtes Handwerk – Früchtesirup“. Mit der Angabe Früchtesirup auf der Schauseite wird deutlicher, dass neben Fruchtsäften auch zugesetzter Zucker in der Flasche steckt.
Beschwerde
Der Hersteller Balema bezeichnet den Inhalt mit großen Buchstaben als „Das Original“ – „Holunderbeeren“.
Davon abweichend zeigt der Aufkleber auf der Rückseite der Flasche mit kleinen Buchstaben die Inhaltsangaben an, mit einem Holunder-Anteil von nur 44 %!.
Zusätzlich sind zwei weitere andere Saft-Anteile mit je 8 % angegeben und ein extrem süßer Fruchtzuckersirup ohne Prozentangabe, dessen Anteil rechnerisch bei 40 % liegen könnte, falls nicht zugesetzte Wasser-Anteile enthalten sind.
Hier fühlt sich der Verbraucher hinters Licht geführt und durch den stark überhöhten Kaufpreis einer konventionell hergestellten Ware mit geringem Holunder-Anteil „abgezockt“.
Verbraucher aus Reinheim vom 13.02.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der Name „Holunderbeeren Genuss“ und die Werbung „reine Natur – frisch gepresst“ passen nicht zur Zusammensetzung des Produkts. Auf der Schauseite bleibt unklar, um welche Art von Getränk es sich handelt. Unverdünnt ist das als „Getränk“ bezeichnete Produkt mit einem Zuckergehalt von 40 Prozent jedenfalls nicht genießbar.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der 0,5 Liter-Flasche sind auf dem Etikett Holunderbeeren zusammen mit dem Schriftzug „Alkoholfrei Holunderbeeren Genuss“ zu sehen. Darunter stehen folgende Aussagen:
- „mit Holunderbeeren-Direktsaft“
- „mit Sekt oder Selters – der Genuss fürs Leben“
- „reine Natur – frisch gepresst (ohne Konzentrate)
Auf der Rückseite bezeichnet der Hersteller, die Balema GmbH, das Produkt als „Getränk von Holunderbeerensaft mit Fruchtzuckersirup, Zitronen- und Orangensaft“.
Außer 44 Prozent Holunderbeersaft führt das Zutatenverzeichnis an zweiter Stelle Fruchtzuckersirup und jeweils acht Prozent Zitronen- und Orangesaft auf. Laut Nährwerttabelle liegt der Zuckergehalt bei 40 Prozent.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung verbietet irreführende Informationen, unter anderem in Bezug auf Art, Identität und Eigenschaften von Lebensmitteln.
Laut den Leitsätzen für Obsterzeugnisse handelt es sich bei einem Fruchtsaft mit zugesetzten Zuckerarten um einen Fruchtsirup. In der Regel besteht dieser aus nur einer Fruchtart und wird beispielsweise als Himbeersirup oder Sirup aus Himbeeren bezeichnet. Der Mindestfruchtsaftgehalt liegt bei 35 Prozent.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Werbung „reine Natur – frisch gepresst“ lässt einen Saft aus Holunderbeeren erwarten, der außerdem frisch gepresst ist. Tatsächlich steckt in der Flasche ein stark zuckerhaltiger Fruchtsirup mit weiteren Fruchtsäften, was jedoch auf der Schauseite nicht deutlich wird. Die Art des Getränks bleibt auch nach dem Lesen des rückseitigen Etiketts unklar. So sorgt der zugesetzte Fruchtzuckersirup für einen unerwartet hohen „Zucker-Genuss“: 40 Prozent Zucker laut Nährwerttabelle. Das passt insgesamt nicht zur Gestaltung der Schauseite und der Werbung „reine Natur – frisch gepresst“.
Fazit:
Die Firma sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, um welche Art von Getränk es sich handelt.
Stellungnahme der Balema GmbH, Kehl am Rhein
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Das überarbeitete Etikett für das Holundergetränk wird parallel zur abschließenden Prüfung durch Labor und Behörde eingereicht. In der Vorbesprechung gab es keine rechtlichen Beanstandungen. Die Herstellung erfolgt manuell, ohne automatisierte Prozesse. Ziel ist eine möglichst naturbelassene Produktion.
Ergebnis
Die Firma hat die Etiketten geändert und bezeichnet das Produkt nun auf der Schauseite als „Früchtesirup“. Damit wird zukünftig deutlicher, dass es sich nicht um einen Saft handelt. Die Werbung „reine Natur – frisch gepresst“ hat die Firma ersetzt. Allerdings steht auf Rückseite Sirup-Getränk statt Früchte-Sirup. Die anderen beiden Fruchtarten werden auf der Schauseite nach wie vor nicht erwähnt.
Produkte mit geändertem Etikett werden laut Herstellerinformationen gegen Ende des Jahres 2025 in den Handel kommen.