Das ärgert beim Einkauf:

Angstmachende und krankheitsbezogene Werbung für LR Produkte

Influencerin wirbt unzulässig damit, dass LR Produkte für Darmgesundheit sorgen und vor zahlreichen Krankheiten schützen
getaeuscht

Auf Instagram weckt die Influencerin Angst, dass Einflussfaktoren wie Alkohol, Ni-kotin, Stress und Fast Food Konsum die Darmgesundheit schädigen, was zu Be-schwerden von Migräne über Depressionen bis hin zu Haarausfall führen soll. Sie bewirbt als Hilfe eine Darmgesundheitskur mit verschiedenen „Aloe vera Drinking-Gelen“ der LR Health & Beauty Systems GmbH. Beispielsweise für das Aloe Vera Gel Aktive Freedom verspricht sie die Heilung von zahlreichen Erkrankungen wie Arthritis, Gicht, Rheuma u. a. m. Die krankheitsbezogenen Aussagen für die Nah-rungsergänzungsmittel sind aus Sicht von Lebensmittelklarheit unzulässig.

Auf ihrem Instagram Account wirbt sie für sämtliche Produkte von LR und wirbt damit die Darmgesundheit herzustellen, Krebs vorzubeugen und sämtliche andere Krankheiten wie Depressionen u. s. w. zu heilen.
Verbraucherin aus Cuxhaven vom 03.08.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Auf Instagram bewirbt die Influencerin verschiedene Nahrungsergänzungsmittel der LR Health & Beauty Systems GmbH angstmachend und mit Heilversprechen für die Produkte. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit unzulässig.

Darum geht’s:

Die Instagram-Nutzerin „Raphaela G. (@Ra.ger1984)“ bewirbt Produkte der Firma LR Health & Beauty Systems GmbH. 
Im Beitrag „Darmgesundheit“ listet sie unter anderem für verschiedene „Aloe Vera Drinking Gele“, beispielsweise Active Freedom am 04.08.2023 unter dem Stichwort „unterstützend“ zahlreiche Krankheiten auf, darunter Arthritis, Gicht, Migräne und Rheuma.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Auch für die Werbung in sozialen Medien gilt die LMIV.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Beiträge in sozialen Medien können bei Verbraucher:innen dazu führen, dass diese auf Produkte aufmerksam werden und sie kaufen. Die Kaufbereitschaft ist besonders hoch, wenn alltägliche Dinge wie Fast Food und Alkohol als gefährlich dargestellt werden und die Produkte auf einfache Weise vor Krankheiten schützen sollen. So stehen in dem Post unter „Darmgesundheit“ zahlreiche Erkrankungen in Verbindung mit einer Produktabbildung. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit handelt es dabei sich um krankheitsbezogene Aussagen für das Produkt. Solche Aussagen sind für Lebensmittel nicht erlaubt.

Fazit:

Die Influencerin sollte die krankheitsbezogene Werbung entfernen.

Stellungnahme von Raphaela G.

Das Schreiben der Verbraucherzentrale hat Lebensmittelklarheit am 30.08.2023 an den instagram support zur Weiterleitung an Raphaela G. (@ra.ger1984) geschickt. Eine Antwort von Raphaela G. liegt bisher nicht vor.