Das ärgert beim Einkauf:

Angebot Elly Momberg Kokosnuss-Creme-Schokolade

Die Anbieterfirma bewirbt die Schokolade als „zuckerfrei“, doch tatsächlich enthält sie 2,6 Gramm Zucker pro 100 Gramm.
getaeuscht

Die Anbieterfirma bewirbt die Schokolade als „zuckerfrei“, doch tatsächlich enthält sie 2,6 Gramm Zucker pro 100 Gramm. Das Unternehmen hat im Online-Shop inzwischen die Angabe „zuckerfrei“ durch die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ersetzt. Andere Widersprüche sind weiterhin vorhanden.

Diese Firma behauptet, sie hat zuckerfreie Schokolade. Die Schokolade hat 2,6 g Zucker. Ich dachte, für „zuckerfrei“ muss es weniger als 0,5 g sein. Können Sie das prüfen? […] Sie verwenden Erythrit. Das wirkt doch abführend!
Verbraucherin aus München vom 05.04.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Angabe „zuckerfrei“ passt nicht, denn die Schokolade enthält 2,6 Gramm Zucker pro 100 Gramm. Außerdem kann der Hinweis auf „gesunde Süßungsmittel“ irritieren, wenn die Firma für dasselbe Produkt auf die abführende Wirkung von Erythrit hinweist. Die Herstellerfirma sollte die Angaben auf der Verpackung und im Online-Shop korrigieren.

Darum geht’s:

Im Online-Shop und auf der Verpackung bewirbt die Anbieterfirma die Schokolade unter anderem als  „zuckerfrei“. Die Nährwerttabelle zeigt, dass die Schokolade 2,6 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthält. 
Im Zutatenverzeichnis sind unter anderem die Süßungsmittel Erythrit (16 %) und Steviolglycoside aufgeführt. Am Ende der Zutatenliste folgt der Hinweis „Gesüßt mit gesunden Süßungsmitteln“ und weiter unten der Hinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr eine abführende Wirkung haben!“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwerte und die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Das gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Bei Lebensmitteln, die mehr als zehn Prozent Zuckeralkohole wie Erythrit oder Xylit enthalten, ist nach der LMIV der Hinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ vorgeschrieben. 

Die Angabe „zuckerfrei“ ist laut Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur zulässig, wenn das Produkt weniger als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthält. 

Gesundheitsbezogene Angaben wie „mit gesunden Süßungsmitteln“ müssen nach der HCVO belegt und zugelassen sein. Einen zugelassenen Claim zu Süßungsmitteln gibt es nicht. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Produkt ist nicht „zuckerfrei“ im Sinne der Health-Claims-Verordnung, da mehr als 0,5 Prozent Zucker in der Schokolade stecken. Auch der Hinweis auf „gesunde Süßungsmittel“ passt aus unserer Sicht nicht und irritiert: Zum einen gibt es keine weiteren Erläuterungen zu dieser pauschalen „Gesund“-Aussage. Zum anderen enthält die Schokolade mit dem Süßungsmittel Erythrit einen Zuckeralkohol, der je nach aufgenommener Menge  abführend wirkt. Ab einer Menge von zehn Prozent Zuckeralkoholen ist ein entsprechender Warnhinweis verpflichtend. Dieser steht unserer Ansicht nach im Widerspruch zu einem als „gesund“ beworbenen Süßungsmittel.

Fazit:

Die Herstellerfirma sollte die Angaben auf der Verpackung und im Online-Shop korrigieren.

Stellungnahme der Elly Momberg LLC, Berlin

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Elly Momberg-Produkte sind vegan und ohne Zusatz von Zucker. Der Hersteller süßt ausschließlich mit Stevia, Xylit (Birkenzucker) oder Erythrit. Die Süßungsmittel stammen aus natürlichen Quellen. 

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Ergebnis

Die Anbieterfirma hat die Angabe „zuckerfrei“ im Online-Shop durch die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ersetzt. Auf der abgebildeten Verpackung ist keine Änderung erkennbar. Das Zutatenverzeichnis sowie der Hinweis „Gesüßt mit gesunden Süßungsmitteln“ sind inzwischen in Englisch dargestellt. Die Verbraucherzentrale sieht nach wie vor Täuschungspotenzial und hat die Lebensmittelüberwachung informiert.