Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

Anbieter hat „Das grüne bio Salz“ vom Markt genommen

Die Firma A. Vogel France S.à.r.l. warb mit „bio Salz“, obwohl nur die enthaltenen Kräuter und Gemüse „bio“ waren.
Entfernt

Der Produktname „Das grüne bio Salz“ und das Biosiegel ließen erwarten, dass das Produkt, Salz und Kräuter in Bioqualität enthält. Tatsächlich handelte es sich jedoch um ein konventionelles Salz mit Biokräutern und Biogemüse. Dies sollten die Kaufinteressierten nicht erst im Kleingedruckten auf der Rückseite, sondern bereits auf der Schauseite klar erkennen können.
Die Firma hat mitgeteilt, dass sie den Vertrieb eingestellt hat.

Das Produkt wirbt groß ein „Bio Salz“ zu sein. Salz kann ja gar kein Biozertifikat erhalten und es wird auch erst in der Zutatenliste anhand des Sternchen im Kleingedruckten ersichtlich, dass lediglich die zugefügten Kräuter aus biologischem Anbau sind. Da auch die zugeführte Meeresalge nicht Bio ist, besteht der Hauptanteil weswegen man dieses Produkt kauft, nämlich Salz und Jod, nicht aus biologischem Anbau.
Verbraucher aus München vom 20.01.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Der Anbieter wirbt im Produktnamen mit „bio Salz“, verwendet jedoch kein Salz in Bioqualität. Diesen Widerspruch sollte er auflösen.

Darum geht’s:

Die Firma A. Vogel France S.à.r.l. bietet das als „Meersalz mit Gemüse, Kräutern und jodhaltigen Algen“ bezeichnete Produkt mit dem Namen „Das grüne bio Salz“ an. Der Wortbestandteil „bio“ ist durch die Farbe und die Schriftart hervorgehoben.
Laut Zutatenliste besteht „Das grüne bio Salz, 250 Gramm“ zu 93,6 Prozent aus Meersalz und zu 0,4 Prozent aus der Meeresalge Kelp. Die verbleibenden 6 Prozent setzen sich aus verschiedenen getrockneten Kräutern und Gemüse zusammen. Nur diese sind mit Sternchen markiert und als „aus kontrolliert biologischem Anbau“ deklariert. Das enthaltene Salz ist nicht biozertifiziert. Der Anteil an biozertifizierten Zutaten beträgt 6 Prozent.

Das ist geregelt: 

Nach der EU-Ökoverordnung können verarbeitete Lebensmittel die Kennzeichnung „Bio“ oder „Öko“ in der Bezeichnung und im Zutatenverzeichnis verwenden, wenn mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer/biologischer Produktion stammen. Liegt der Bioanteil unter 95 Prozent, dürfen einzelne Zutaten in der Zutatenliste als „bio“ oder „öko“ benannt werden, in der Bezeichnung dürfen diese Begriffe jedoch nicht erscheinen. Nach der seit 2022 gültigen EU-Ökoverordnung fällt auch Speisesalz unter das Biorecht, und kann biozertifiziert werden. Für die entsprechenden Produktionsvorschriften ist ein delegierter Rechtsakt vorgesehen, der bislang nicht verabschiedet ist. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Produkt „Das grüne bio Salz“ besteht aus Meersalz mit Gemüse, Kräutern und jodhaltigen Algen. Laut Zutatenliste stammen nur das Gemüse und die Kräuter aus „kontrolliert biologischem Anbau“. Rechnerisch beträgt der Bioanteil im Produkt sechs Prozent. Das Meersalz und die Algen, die insgesamt 94 Prozent des Produkts ausmachen, sind nicht biozertifiziert. Seit 2022 fallen jedoch auch Meersalz und andere Salze unter das Bio-Recht und können biozertifiziert werden. Der Produktname „Das grüne bio Salz“ ist daher unzutreffend, wenn lediglich Gemüse und Kräuter nicht aber das Salz aus ökologischer Produktion stammen. 

Fazit:

Der Anbieter sollte nicht mit „bio Salz“ werben, wenn das Salz keine Bioqualität aufweist.

Stellungnahme der A. Vogel France S.à.r.l., Colmar, Frankreich

Kurzfassung:

„Das grüne bio Salz“ trägt den Zusatz „Bio“ im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung (Urt. V. 13.09.2012, I ZR 230/11 – Biomineralwasser) zurecht, da bei der Zusammensetzung des Salzes keine für herkömmlichen Salze zulässigen Rieselmittel und andere Zusatzstoffe verwendet wurden und es im Übrigen aus Kräutern aus biologischem Anbau besteht. „Bio“ ist das Produkt, weil es sich durch die Herstellung und in seinem Gehalt von konventionellen Speisesalzen durch die geringen Anteile an Rückständen und Schadstoffen abhebt.

Ergebnis

Laut Herstellerfirma wurde das Produkt Ende 2023 ausverkauft und der Vertrieb eingestellt. Lebensmittelklarheit konnte das Salz jedoch noch am 29.01.2024 erwerben.