Das ärgert beim Einkauf:

American Style Delicious Cheesecake Backmischung

Die Verpackung lässt nicht erahnen, dass der fertige Kuchen nur einem Viertel Backblech entspricht.
getaeuscht

Üblicherweise steht auf der Verpackung einer Backmischung, welche Kuchenform für die Zubereitung geeignet ist. Damit haben Verbraucher:innen eine Vorstellung von der Größe des Kuchens. Dass die Kuchenform und damit der fertige Kuchen der „American Style Delicious Cheesecake-Backmischung“ nur etwa so groß ist wie ein Viertel Backblech, ist kaum zu erwarten.
Der Anbieter sollte klar kennzeichnen, für welche Kuchenmenge die Backmischung reicht. 

Unser Empfinden ist, dass man über die Menge beziehungsweise Größe des zu erwartenden Kuchens komplett getäuscht wird. Mehrere Personen, inklusive uns selbst, gehen bei Ansicht der Verpackung fest davon aus, einen normal großen Blechkuchen erwarten zu können. Tatsächlich ist es ein Ministück.
Verbraucherin aus Rottenburg vom 14.05.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Üblicherweise steht auf der Verpackung einer Backmischung, welche Kuchenform für die Zubereitung geeignet ist. Damit haben Verbraucher:innen eine Vorstellung von der Größe des Kuchens. Dass die Kuchenform und damit der fertige Kuchen der „American Style Delicious Cheesecake-Backmischung“ nur etwa so groß ist wie ein Viertel Backblech, ist kaum zu erwarten.

Darum geht’s:

Die Verpackung der Backmischung ist so groß wie übliche Backmischungen auf dem Markt. Auf der Schauseite ist unter dem Produktnamen eine große Abbildung von drei Stücken Käsekuchen sowie der Hinweis „inklusive Backform“ zu sehen. Die Nettofüllmenge – 190 Gramm – steht ganz unten rechts in weißer Schrift. Auf der Rückseite sind Zubereitungshinweise zu finden. Unter „Das haben Sie“ sind die Bestandteile der Backmischung aufgeführt (100 g Backmischung, 90 g Cremepulver, 1 Backform). Unter „Hinzuzugeben sind“ steht, welche Zutaten in welcher Menge zugefügt werden müssen.      

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und über die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Üblicherweise steht auf der Verpackung einer Backmischung, welche Kuchenform für die Zubereitung geeignet ist. Damit haben Verbraucher:innen eine Vorstellung von der Größe des Kuchens. Bei Backmischungen in Standardgröße sind dies häufig Kuchen in Springform- oder Kastenformgröße. Bei Backmischungen für Blechkuchen ist naheliegend, dass die Mischung wie bei entsprechenden Rezepten für ein ganzes Backblech reicht. Dass die Kuchenform und damit der fertige Kuchen der „Delicious Cheesecake-Backmischung“ nur etwa so groß ist wie ein Viertel Backblech, ist kaum zu erwarten. Und eine Angabe zur Größe der mitgelieferten Backform ist auf der gesamten Verpackung nicht zu finden.    

Fazit:

Der Anbieter sollte klar kennzeichnen, für welche Kuchenmenge die Backmischung reicht.  

Stellungnahme der Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, Maxhütte-Haidhof:

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 14.06.2021 hat die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG bislang nicht reagiert.