So haben Hersteller reagiert:

Werbung zu online-Angeboten Stevia-Eistee auf naturbursche-deutschland.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Eistee mit Süßstoff Steviolglycoside nicht mehr mit „ohne Süßstoffe aus dem Labor“ beworben
Geändert

Werbung mit "Stevia" und Stevia als Produktbezeichnung "Stevia-Eistee", obwohl es sich nicht um Stevia, sondern um Steviolglycosid handelt. Besonders irreführend ist der Blog, in dem man angebliche Verbraucheraufklärung betreibt, selbst aber meiner Meinung nach mit "Stevia" den Verbraucher täuscht.
Frau S. aus Saarbrücken vom 23.04.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Zusammenfassung:

Der Produktname „Stevia-Eistee“ weist auf die Steviapflanze als Naturprodukt hin. Im Eistee ist den Vorschriften entsprechend jedoch lediglich der isolierte Süßstoff Steviolglycoside enthalten. Zwar verweist das Sternchen hinter dem Wortbestandteil Stevia auf Steviolglycoside, der Hinweis ist jedoch leicht zu übersehen und steht nicht auf allen Seiten, die den Produktnamen nennen. Gemeinsam mit der Werbung „ohne Süßstoffe aus dem Labor“ wird eine Qualität, explizit Naturbelassenheit, suggeriert, die so aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht korrekt ist.

Die Betreiber der Seite sollte die Werbeaussage entfernen sowie deutlicher und durchgängig darauf hinweisen, dass die Eistees lediglich Steviolglycoside enthalten.

Darum geht’s:

In dem Internetauftritt www.naturbursche-deutschland.de werden zwei Sorten von „Stevia-Eistee“ angeboten. Auf der Startseite hat Stevia einen *-Hinweis, der in sehr kleiner Schrift am unteren Rand der Seite als „Steviolglycoside“ aufgelöst ist. In der Zutatenliste ist „Süßstoff Steviolglycoside“ aufgeführt. An mehreren Stellen, z. B. der Unterseite „Story“, sind die Tees mit dem Hinweis „ohne Süßstoffe aus dem Labor“ beworben. Bei dem zugelassenen und verwendeten Süßstoff Steviolglycoside handelt es sich um Bestandteile, die mittels Extraktion (Labormethode) aus der Steviapflanze isoliert wurden

Das ist geregelt:

Die EU-Verordnung für Zusatzstoffe schreibt die Kennzeichnung der Steviolglycoside in der Zutatenliste als „Süßstoff Steviolglycoside“ oder „Süßstoff E960“ vor.

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), §11, ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Darstellungen oder Aussagen insbesondere über die Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„Stevia rebaudiana“, ist eine Pflanze, die in Paraguay und Brasilien von der Bevölkerung zum Süßen von Speisen und Getränken genutzt wird. In der Europäischen Union ist noch nicht eindeutig geklärt, ob die Verwendung dieser Pflanze in Lebensmitteln als „neuartiges Lebensmittel“ eine Zulassung benötigt. Damit ist die Verwendung von Steviablättern als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verboten. Erlaubt sind mittlerweile nur die Steviolglycoside aus den Blättern. Sie werden extrahiert und sind 200-400mal süßer als Haushaltszucker. Seit Dezember 2011 sind sie als Zusatzstoffe in geringen Mengen zum Süßen von 31 verschiedenen Lebensmittelgruppen zugelassen. Dazu gehören zum Beispiel alkoholfreie Erfrischungsgetränke wie Eistee.
Die Anbieter der Produkte werben für ihre mit Steviolglycosiden gesüßten Lebensmittel gerne mit den Abbildungen von Blättern, der Verwendung von „Stevia“ in den Produktnamen und Hinweisen auf die Steviapflanze. Tatsächlich haben die verwendeten Steviolglycoside mit „Natürlichkeit“ wenig zu tun. Sie werden durch chemische Verfahren gewonnen, und können daher aus unserer Sicht nicht als „natürliche Süßstoffe“ oder mit „keine künstlichen Süßstoffe enthalten“ beworben werden.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen ändern oder klarer darauf hinweisen, dass lediglich Steviolglycoside im Eistee sind und den nicht korrekten Werbehinweis entfernen.

Stellungnahme der Naturbursche Getränke GmbH, Wiesbaden

Kurzfassung:

Naturbursche Stevia-Eistee wird mit Stevioglycosiden gesüßt, die aus Blättern der Stevia-Pflanze extrahiert werden. Auch bei der Zuckerrübe wird Rohzucker durch Extraktion gewonnen. Die Aussage „ohne Süßstoffe aus dem Labor“ drückt aus, dass für den Tee keine synthetischen Süßstoffe verwendet werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, ändern wir sie in „ohne Süßstoffe chemischen Ursprungs.

Ergebnis

Status:
Die Betreiberinnen der Internetseite haben die kritisierte Werbeaussage aus ihrem Auftritt entfernt. Der Name der Getränke „Stevia-Eistee“ mit dem ergänzenden Hinweis *Steviolglycoside ist gleich geblieben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de