Das ärgert beim Einkauf:

Time 4 Taste Big Double Burger

Aussehen des zubereiteten Burgers entspricht nicht der Abbildung.
getaeuscht

Die Abbildung des Burgers auf der Verpackung weicht deutlich von dem Ergebnis des zubereiteten Burgers ab. Statt zwei deutlich erkennbaren Fleisch- und Käseschichten enthält der zubereitete Burger zwei zusammengepresste Fleischpatties und herausgelaufenen Käse. Die Abbildung entspricht nicht dem tatsächlichen Inhalt. Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen. 

Die Aufmachung der Verpackung - sowie der Preis - suggeriert einen hochwertigen Mikrowellenburger. Allerdings ist das Produkt nach aufwärmen in keinster - nicht einmal ansatzweise - den erweckten Erwartungen gerecht geworden. Ganz im Ernst, ich habe bisher nichts so schlimmes nach dem Aufwärmen gesehen. Jeder in meinem Freundeskreis konnte es als ich Fotos zeigte glauben dass so etwas verkauft wird.... Die Zubereitung erfolgte nach Anweisung. Wenigstens war die Gurke wirklich drauf. Die Verpackung war vor der Zubereitung nicht beschädigt oder verbeult. Hab trotzdem abgebissen, naja sieht man ja o.O Leider habe ich weder die Belege, noch die Verpackung. Echt schlimm. Mich würde echt mal eure Meinung dazu Interessieren. Geht es schlimmer? Wenn ja, was um alles in der Welt soll man tun um in etwa als Verbraucher das zu bekommen was suggeriert wird bzw, was man eigentlich möchte?!
Verbraucher aus Kamenz vom 16.10.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Burger-Verpackung ist ein Burger zu sehen, der deutlich erkennbar je zwei Schichten Fleisch und Käse sowie Gurken enthält. Der Inhalt lässt sich vor der Zubereitung nicht begutachten. Nach der Zubereitung nach Anleitung findet sich in der geöffneten Verpackung ein flacher Burger, aus dem ein Großteil des Käses herausgeflossen ist.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und betrifft auch die Aufmachung von Lebensmitteln, insbesondere ihre Form und ihr Aussehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Abbildung des Burgers auf der Verpackung weicht deutlich von dem Ergebnis des zubereiteten Burgers ab. Statt zwei deutlich erkennbaren Fleisch- und Käseschichten enthält der zubereitete Burger zwei zusammengepresste Fleischpatties und herausgelaufenen Käse. Die Abbildung entspricht nicht dem tatsächlichen Inhalt.

Fazit:

Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen.

Stellungnahme der Abbelen GmbH, Tönisvorst

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der fertig belegte BIG DOUBLE BURGER wird samt Verpackung in der Mikrowelle erhitzt und kann mit den Händen verzehrt werden. Dies kann zum Bekleckern der Hände führen. Der Burger ist mit allen hochwertigen Zutaten, die auf der Burger-Verpackung dargestellt werden, auch belegt. Durch das gemeinsame Erhitzen unterschiedlicher Zutaten erhitzen schnell schmelzende Zutaten wie Schmelzkäse stärker.