Darum geht’s:
Auf der Schauseite des Quarks prangt groß das Logo „Sachsen Milch“. Deutlich kleiner sind außerdem die Adresse der Sachsenmilch Leppersdorf GmbH in Wachau und das so genannte Identitätskennzeichen mit der Nummer DE BY 604 EG aufgedruckt. Weitere Hinweise auf die Herkunft der Zutaten oder die Verarbeitung erfolgen nicht.
Das ist geregelt:
Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind auf verpackten Lebensmitteln der Name und die Anschrift des Herstellers, Importeurs, Verpackers oder des Verkäufers verpflichtend anzugeben. Es muss nicht unbedingt der Produktionsort der Ware angegeben sein.
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln, also auch auf Milcherzeugnissen. Es stellt keine Verbraucherinformation dar. Es gibt den Behörden der Lebensmittelüberwachung anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet nicht unbedingt die Herkunft der Rohstoffe. Das Identitätskennzeichen besteht aus einem Länderkürzel, z.B. "DE" für Deutschland, einer Betriebsnummer, die sich aus einer Abkürzung des Bundeslandes, zum Beispiel "BY" für Bayern, und einer Nummer zusammensetzt, die den Betrieb identifiziert, sowie der Angabe „EG“, wenn es sich um einen Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Viele Verbraucher achten bei der Lebensmittelauswahl auf eine regionale Herkunft. Mittlerweile gibt es eine Fülle von regionalen Logos und Produktnamen im Markt. Worauf sich diese beziehen, ist nicht immer zweifelsfrei klar. Konkrete Regelungen, welche Voraussetzungen Werbung mit „Regionalität“ erfüllen muss, gibt es bisher nur sehr vereinzelt, z. B. für das Regionalfenster. Jedenfalls darf die Werbung den Verbraucher nicht irreführen.
Hier stellen das Logo und die Firmenadresse einen regionalen Bezug zu Sachsen her. Nur Verbraucher, die wissen, was das Identitätskennzeichen bedeutet, können erfahren, dass das Produkt zuletzt in Bayern bearbeitet, verpackt oder abgefüllt wurde.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale wird durch das Logo und die Adresse nicht wenigen Verbrauchern eine Regionalität des Produktes suggeriert, die es nicht erfüllt. Denn ein entscheidendes Kriterium für den Verbraucher ist oftmals die regionale Herkunft aller Zutaten des Produktes.
Fazit:
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist eine klare rechtliche Definition für Regionalität notwendig. Sofern nicht ein Großteil der Zutaten eines Produkts aus der Region stammt, sollten regionale Logos und regionale Markennamen nicht verwendet werden. Oder es müsste bereits auf der Schauseite stehen, was unter „Regionalität“ konkret verstanden wird.