Das ärgert beim Einkauf:

Rapp’s Starke Früchtchen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mengenverhältnisse der angepriesenen Früchte anders als erwartet – Beerenfrüchte, Trauben und Kirschen nur in kleinen Mengen
getaeuscht

Die im Vordergrund abgebildete Erdbeere in Verbindung mit dem Erdbeergeruch des Etikettes hat der Verbraucher als Hinweis auf einen wesentlichen Erdbeeranteil verstanden. Der Gehalt an Erdbeersaft ist tatsächlich nur gering und 87 % des Saftes stammen von Äpfeln.
Die abgebildeten Mengenverhältnisse sollten unseres Erachtens weitgehend der tatsächlichen Zusammensetzung entsprechen.

Das Etikett zeigt eine große Erdbeere neben weiteren Beeren, Kirschen und einen Apfel. An einer Stelle des Etiketts kann man reiben und riecht Erdbeeraroma. Der Saft enthält aber nur 2 Prozent Erdbeersaft und sonst hauptsächlich Apfelsaft. Deshalb fühle ich mich getäuscht.
Herr B. aus Frankfurt/M. vom 02.11.2013

Darum geht’s:

Die Sortenbezeichnung des Mehrfruchtsaftgetränkes lautet „Starke Früchten“. Aus welchen Früchten das Getränk besteht, zeigt die Schauseite nur durch die Abbildung einer Zeichnung mit Früchten. Im Vordergrund lachen eine Erdbeere und zwei Kirschen dem Käufer entgegen. Dahinter sind in etwa gleicher Menge blaue Weintrauben, Holunderbeeren und ein Apfel abgebildet. In kleiner Schrift gibt es noch seitlich einen Hinweis „Für alle Spürnasen: über das Etikett reiben und das tolle Erdbeer-Aroma riechen!“ .Laut Zutatenliste besteht das Getränk zu 87 % aus Apfelsaft. Die anderen vier Fruchtarten liefern zusammen lediglich noch 12 % Saft.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), §11, ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens ist es naheliegend sich bei der Phantasiebezeichnung „Starke Früchten“ an der Abbildung zu orientieren und die Fruchtgehalte wie abgebildet zu erwarten.
Dass der Kunde tatsächlich einen Apfelsaft mit etwas Zusatz von weiteren Säften und Aroma erhält, steht im Widerspruch zu der Aufmachung der Schauseite.

Fazit:

Die Kennzeichnung und Aufmachung sollte die Zusammensetzung des Produkts klar widerspiegeln, entweder durch eine Änderung der Abbildung oder die  konkrete Nennung der enthaltenen Saftmengen auf der Schauseite. Deutlich sollte der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ offenlegen, woher der Geschmack des Getränkes hauptsächlich stammt.

Stellungnahme der Rapp’s Kelterei GmbH, Karben

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Alle auf dem Etikett abgebildeten Früchte sind in dem Produkt enthalten. Lebensmittelrechtlich ist das Produkt korrekt ausgelobt. Der Name „Starke Früchtchen“ enthält keine Verweise auf den Inhalt des Produkts oder den Geschmack. Damit Kinder die Geschmacksrichtung erkennen, werden die geschmacksgebenden Früchte groß und deutlich abgebildet. Geschmacksgebend sind in diesem Produkt deutlich die roten Beerenfrüchte.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de