Das ärgert beim Einkauf:

Online-Angebot Rocka Nutrition Benefit

Der Anbieter informiert nicht eindeutig über die Verwendung des Produktes.
getaeuscht

Die Website rockanutrition.de enthält verwirrende Informationen zur Verwendung des Produktes „Benefit – The real meal“. So soll das Pulver „alle wichtigen Nährstoffe zum Ersetzen einer vollwertigen, sättigenden Mahlzeit erhalten“ und darüber hinaus „alle Mahlzeiten eines Tages ersetzen können ohne Mangelerscheinungen zu riskieren“. Bei den Informationen zum Verzehr wird allerdings nur der Ersatz von ein oder zwei Mahlzeiten beschrieben. Der vollständige Ersatz aller Mahlzeiten mit dem Produkt ist hier nicht mehr erwähnt.
Der Anbieter sollte eindeutige Angaben zur Art des Produktes und zur Verwendung des Pulvers machen.

Ich ärgere mich über die Werbung mit „Zudem ist Benefit sogar dazu geeignet, alle Mahlzeiten eines Tages zu ersetzen ohne Mangelerscheinungen zu riskieren.“
Zitat von der Produktbeschreibung - es handelt sich hier maximal um ein NahrungsERGÄNZUNGSmittel.

Verbraucher aus Baden-Württemberg vom 16.05.2020


 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt auf seiner Website für das Produkt „Benefit – The real meal“ mit folgenden Produkteigenschaften:

  • enthält alle wichtigen Nährstoffe zum Ersetzen einer vollwertigen, sättigenden Mahlzeit
  • sogar dazu geeignet, alle Mahlzeiten eines Tages zu ersetzen ohne Mangelerscheinungen zu riskieren

Unter „Nutrition Facts“ finden sich die Nährwertangaben pro 100 Gramm und pro Portion mit 65 Gramm Pulver, die Zutatenliste sowie die Bezeichnung des Produkts als  „Pulver zur Zubereitung eines Drinks als Mahlzeitenersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung“.
Unter „Verzehr“ stehen folgende Empfehlungen:

  • pro Portion 3 leicht gehäufte Messlöffel (65 g) in 300 ml Wasser shaken
  • Gewichtsabnahme: Das Ersetzen von zwei der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch je eine Portion trägt zu einer Gewichtsabnahme bei.
  • Gewicht halten: Das Ersetzen von einer der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch eine Portion trägt dazu bei, das Gewicht nach einer Gewichtsabnahme zu halten.

Es gibt an dieser Stelle keinen Verzehrhinweis zum „Ersatz aller Mahlzeiten“, zum Beispiel wie viele Mahlzeiten pro Tag verzehrt werden sollen.

Das ist geregelt:

Welche Voraussetzungen ein Lebensmittel erfüllen muss, damit es als „Mahlzeitenersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung“ bezeichnet werden kann, sind in der Lebensmittel-Gesundheitsangaben-Verordnung geregelt.

Wenn ein Mahlzeitenersatz alle Mahlzeiten eines Tages ersetzen soll, spricht man von einer „Tagesration für gewichtskontrollierende Ernährung“. Diese ist in der Diätverordnung geregelt und muss alle dort geforderten Nährstoffgehalte erfüllen.
Für das Lebensmittel sind jeweils die Verwendungszwecke – Tagesration oder Mahlzeitenersatz – mit den notwendigen Angaben für die richtige Zubereitung des Produktes erforderlich sowie der Hinweis diese zu befolgen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller erweckt auf seiner Website den Eindruck, als könnten Verbraucherinnen und Verbraucher mit seinem Produkt ihre Ernährung vollständig ersetzen, um besonders schnell abzunehmen. Es wäre somit eine „Tagesration für die gewichtskontrollierende Ernährung“. Laut Bezeichnung und Verzehrinformationen handelt es sich dagegen um einen „Mahlzeitenersatz“, mit dem ein oder zwei Hauptmahlzeiten ersetzt werden können. Unklar bleibt, ob sich das Produkt tatsächlich für die vollständige Ernährung eignet und wie es in diesem Fall zu dosieren wäre. Eindeutige Verzehrhinweise sind aber rechtlich gefordert und wichtig, um Mangelernährung zu vermeiden. Der Anbieter sollte eindeutige Angaben zum Produkt und seiner Verwendung machen.

Fazit:

 Der Anbieter sollte eindeutige Angaben zur Art des Produktes und zur Verwendung des Pulvers machen.

Stellungnahme der Rocka Sports GmbH, Berlin

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 17.02.2021 hat die Firma reagiert. Eine Stellungnahme zur Veröffentlichung liegt bisher nicht vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat in der Zwischenzeit mehrfach Änderungen auf der Website vorgenommen und beispielsweise einen „Benefit Guide“ zum Herunterladen ergänzt. Aktuell ist das Produkt auf der Website nicht mehr im Angebot.