Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Verpackung ist zusätzlich zum Produktnamen der Schriftzug „Spitzenqualität aus der Lüneburger Heide“ aufgeführt und es ist ein Fachwerkhaus in einer Heidelandschaft abgebildet. Der Hersteller wird mit Anschrift in 29574 Ebstorf auf der Rückseite benannt, was in Niedersachsen in der Lüneburger Heide liegt. Das Bundeslandkürzel BB im sogenannten Identitätskennzeichen, DE BB 60687 EG, weist jedoch auf Brandenburg hin.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, dass auf verpackten Lebensmitteln der Name und die Anschrift des Herstellers, Importeurs, Verpackers oder des Verkäufers verpflichtend anzugeben sind. Es muss nicht unbedingt der Produktionsort der Ware angegeben sein.
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Es stellt keine Verbraucherinformation dar. Mit diesem Zeichen können die Behörden der Lebensmittelüberwachung ermitteln, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder abgepackt wurde. Es kennzeichnet nicht unbedingt die Herkunft der Rohstoffe. Das Identitätskennzeichen besteht aus einem Länderkürzel, z.B. "DE" für Deutschland, einer Betriebsnummer, die sich aus einer Abkürzung des Bundeslandes, zum Beispiel "BB" für Brandenburg, und einer Nummer zusammensetzt, die den Betrieb identifiziert, sowie der Angabe „EG“, wenn es sich um einen Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Worauf sich firmeneigene Hinweise zur Regionalität beziehen, ist Verbrauchern oft unklar. Sie können bedeuten, dass die Rohstoffe aus der Region oder von bestimmten Erzeugern stammen. Mit dem Hinweis auf eine bestimmte Region kann jedoch auch gemeint sein, dass die Lebensmittel in der Region oder von bestimmten Erzeugern be- und/oder verarbeitet wurden. Außerdem kann sich der Regionalhinweis lediglich auf den Verpackungsort oder die Herkunft der Rezeptur beziehen. Konkrete Regelungen, welche Voraussetzungen Herkunftshinweise (mit Ausnahme von geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen) erfüllen müssen, gibt es nicht. Allgemein dürfen diese jedoch den Verbraucher nicht irreführen.
Hier stellten der Produktname und die Qualitätsgarantie einen regionalen Bezug zur Lüneburger Heide her. Verbraucher, die wissen wofür die Kürzel im Identitätskennzeichen stehen, nehmen bei diesem Produkt wahr, dass nicht Niedersachsen sondern Brandenburg genannt ist. Sie können durch diesen vermeintlichen Widerspruch irritiert sein. Ihnen ist auch oft nicht klar, dass das Identitätskennzeichen nicht den Ort der gesamten Herstellung sondern lediglich den Ort des letzten Verarbeitungsschritts dokumentiert.
Fazit:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter die widersprüchlichen Angaben auf der Verpackung erklären und offenlegen, dass das Aufschneiden und Verpacken des Lüneburger Heidefrühstücks in Brandenburg erfolgt.