So haben Hersteller reagiert:

Meiners 10 Frische Eier

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Kennzeichnung korrigiert: Werbung mit Kleingruppenhaltung von der Schauseite entfernt
Geändert

Die Eier sind entgegen den rechtlichen Vorgaben blickfangmäßig mit der Angabe „aus Kleingruppenhaltung“ statt „aus Käfighaltung“ gekennzeichnet. Die Angabe steht zwar zusätzlich auf der Verpackung jedoch nur im Kleingedruckten. Die Gesetzgebung erlaubt es nur genau anders herum: Ins Auge sollte die Angabe „aus Käfighaltung“ fallen, die der Anbieter durch „Kleingruppenhaltung“ ergänzen darf.

Die Eier sind als Eier aus "Kleingruppenhaltung" oben auf dem Karton gekennzeichnet. Auf der Rückseite allerdings ist klein zu lesen, dass es sich um Eier aus Käfighaltung handelt.
Frau M. aus Freren vom 06.01.2014

Darum geht’s:
Auf der Schauseite des Eierkartons stehen neben dem Anbieter der Eier die zwei Angaben „10 frische Eier aus dem Emsland“ und „aus Kleingruppenhaltung“. Auf der schmalen Deckelrückseite steht „10 frische Eier aus Käfighaltung“.
Verbraucher können sich allein durch die unterschiedlichen Bezeichnungen getäuscht sehen, insbesondere wenn ihnen die genauen Unterschiede in Vorgaben für diese Haltungsformen nicht geläufig sind.

Das ist geregelt:
Nach der EG-Eier-Vermarktungs-Durchführungs-Verordnung sind für die Kennzeichnung der Haltungsformen von Legehennen in herkömmlicher Landwirtschaft auf den Eier-Verpackungen nur die drei Bezeichnungen „Eier aus Freilandhaltung“, „Eier aus Bodenhaltung“ und „Eier aus Käfighaltung“ erlaubt. Lediglich ergänzend können die Anbieter der Haltungsform von Eiern aus Käfighaltung mit genau festgelegten Begriffen wie „ausgestalteter Käfig oder „aus Kleingruppenhaltung“ weiter spezifizieren.
Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die so genannte Kleingruppenhaltung von Legehennen ist eine Form der Käfighaltung. Den Legehennen steht dabei im Gegensatz zu der in Deutschland nicht mehr erlaubten klassischen Käfighaltung eine Grundfläche von 0,080 statt 0,055 Quadratmetern pro Tier, ein Einstreubereich, ein Gruppennest und eine Käfighöhe von mindestens 50 Zentimetern zur Verfügung.
Im EU-Recht heißt diese Art der Käfighaltung mit von der Kleingruppenhaltung minimal abweichenden Vorgaben "Käfighaltung in ausgestalteten Käfigen".

Bei beiden Varianten, der Kleingruppenhaltung und der in ausgestalteten Käfigen, muss die Kennzeichnung mit der „3“ im Stempelcode und der Angabe „aus Käfighaltung“ erfolgen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar, wenn die Angabe „Kleingruppenhaltung“ auf der Schauseite der Verpackung prangt, die Pflichtkennzeichnung „Käfighaltung“ dagegen kleingedruckt auf der Rückseite zu suchen ist.

Fazit:
Die Kennzeichnung „aus Käfighaltung“ gehört gut lesbar auf die Schauseite. Die zusätzliche Angabe „Kleingruppenhaltung“ kann der Anbieter ergänzen. Verbraucherfreundlich wäre eine Erklärung auf der Verpackung, was die Angabe genau bedeutet.
 

Stellungnahme der Geflügelhof Meiners GmbH, Spahnharrenstätte

Kurzfassung:
2007 wurde die „alte“ Käfighaltung in Deutschland verboten und abgeschafft. In der Tierschutznutztierhaltungsverordnung von 2006, sind unter § 13b die Anforderungen für Legehennen in dem neuen System der Kleingruppenhaltung definiert. Die EU-Vermarktungsnorm für Eier, nach der Eier in der EU zu kennzeichnen sind, schreibt aber vor, Eier aus Kleingruppenhaltung, als Eier aus Käfighaltung zu kennzeichnen. Der Begriff „Kleingruppenhaltung“ ist ein rein deutscher Begriff und ist in der EU-Norm nicht vorgesehen, wird aber vom Landesamt, neben der verpflichtenden Angabe zur Käfighaltung, zu Werbezwecken toleriert.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Gestaltung der Verpackung geändert. Auf der Oberseite des Kartons wird nun nicht mehr mit "Kleingruppenhaltung" geworben. Auf der Unterseite wird die Haltungsform rechtlich korrekt mit "aus Käfighaltung ausgestalteter Käfig" gekennzeichnet. Leider fehlt nach wie vor ein gut sichtbarer Hinweis zur Haltungsform auf  dem Deckel, der Verbraucher auf den ersten Blick klar über die Haltungsform informiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de