Das ärgert beim Einkauf:

Markttag Tafel Äpfel aus Deutschland, 2 kg

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Unklar: Anbieter bewirbt deutsche Tafeläpfel im März als „Marktfrisch“, ergänzt mit einem Datum in der Zukunft
getaeuscht

Auf dem Beutel steht der Aufdruck "Marktfrisch: 12.03.2018", obwohl er am 08.03.2018 im Laden lag. Wie kann das sein? Oder ist "Marktfrisch" speziell definiert und ist das so etwas wie das MHD?
Verbraucher aus Sachsen vom 09.03.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Discounter Netto bietet im März 2018 Tafeläpfel aus Deutschland mit den Hinweisen „Marktfrisch“ und einem Datum an. Das nicht näher erläuterte Datum liegt zum Einkaufszeitpunkt in der Zukunft. Worauf dieses Datum mit der Angabe „Marktfrisch“ hinweisen soll, ist unklar. Der Anbieter sollte klar stellen, worauf sich die Angabe „Marktfrisch“ kombiniert mit einem Datum bezieht.

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite des Beutels steht in großer Schrift „Markttag Tafel Äpfel aus Deutschland“, daneben ist eine Deutschlandflagge zu sehen. Auf der Rückseite finden sich weitere Informationen wie Füllmenge, Größe, Apfelsorte, Klasse II sowie „Ursprung: Deutschland“. Darüber hinaus ist auf dem Beutel die Angabe „Marktfrisch: 12.03.2018" aufgedruckt. Der Verbraucher hat die Äpfel am 08.03.2018 gekauft und möchte wissen, wie das Datum zu verstehen ist.

Das ist geregelt:                                                           

Nach EU-Vermarktungsnormen fallen Äpfel unter die so genannten speziellen Vermarktungsnormen. Danach muss jedes Packstück zusammenhängend auf einer Seite folgende Angaben aufweisen: Name und Anschrift des Verpackers oder Absenders, die Apfelsorte, das Ursprungsland, die Klasse und die Größe, beispielsweise durch die Angabe des Mindest- und Höchstdurchmessers. Eine Datumsangabe, die über Erntezeitpunkt oder über Haltbarkeit informiert, ist bei frischem Obst und Gemüse nicht erforderlich.

Grundsätzlich dürfen Angaben auf Verpackungen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht in die Irre führen. Außerdem dürfen freiwillig bereitgestellte Informationen für Verbraucher nicht zweideutig oder missverständlich sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Verbraucher hat die Äpfel mit dem Aufdruck „Marktfrisch: 12.03.2018“ fünf Tage vor diesem Datum gekauft. Die von der Verbraucherzentrale am 12.03.2018 erworbene Verpackung trug eine vergleichbare Angabe „Marktfrisch: 14.03.2018“.

Aus unserer Sicht ist die Angabe „Marktfrisch“ in unmittelbarer Nähe mit einem zukünftigen Datum unerklärlich. Bei der Angabe eines Datums auf Lebensmittelverpackungen handelt es sich in der Regel um das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum. Bei frischem Obst und Gemüse ist diese Angabe jedoch nicht vorgesehen. Daher ist unklar, was die Angaben „Marktfrisch" und das Datum bedeuten sollen.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf der Verpackung erläutern, was er mit „Marktfrisch“ meint und worauf sich das Datum bezieht.

Stellungnahme Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidhof

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 26.03.2018 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

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