Das ärgert beim Einkauf:

Lindt Marzipan mit Amaretto verfeinert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktname und Bezeichnung weichen voneinander ab
getaeuscht

Der Produktname „Marzipan mit Amaretto verfeinert“ und die Bezeichnung „Feinherbe Milchschokolade mit Marzipan-Dessert Füllung“ weichen voneinander ab. Das eine verspricht ein festes Marzipan das andere eine cremige Füllung, die neben weiteren Zutaten auch Marzipan enthält. Verbraucher werden so beim Einkauf nach Ansicht der Verbraucherzentrale unzureichend informiert, was für eine Süßware in der Verpackung steckt. Der Hersteller sollte diesen Widerspruch auflösen, beispielsweise den Produktnamen oder die Bezeichnung ändern.

Marzipan ist eine Verkehrsbezeichnung für ein Lebensmittel und dementsprechend muss dieses den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. "Gewöhnliches Marzipan" ist gemäß den "Leitsätzen für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren" eine Mischung aus "Marzipanrohmasse" und höchstens der gleichen Gewichtsmenge Zucker.
Bei diesem Produkt steht in der Inhaltsangabe: Feinherbe Milchschokolade mit Marzipan-Dessert Füllung (79 %). Daraus entnehme ich, dass die Marzipan-Dessert-Füllung kein "Marzipan" ist, sondern eine sonst wie geartete "Mandelzubereitung".

Verbraucherin aus Ottobrunn vom 04.04.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Den Produktnamen „Marzipan“ ergänzt der Anbieter auf der Schauseite der Tüte durch den Hinweis „Marzipan mit Amaretto verfeinert in feinherber Milch-Chocolade“.

Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet Marzipan-Dessert Eier Feinherbe Milch-Schokolade mit Marzipan-Dessert-Füllung (79 %). Die Zutaten sind einzeln für das Gesamtprodukt und nicht für die Schokoladenhülle und die Füllung getrennt aufgeführt. Der Mandelanteil in den Eiern beträgt demnach 22 Prozent.

Das ist geregelt:

Laut den Leitsätzen für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren ist Marzipan eine Mischung aus Marzipanrohmasse und höchstens der gleichen Gewichtsmenge Zucker. Der Zucker kann teilweise durch Glucosesirup und/oder Sorbit ersetzt werden.

Marzipanrohmasse ist eine aus blanchierten geschälten Mandeln hergestellte Masse. Sie enthält höchstens 17 % Feuchtigkeit. Der Anteil des zugesetzten Zuckers beträgt höchstens 35 % und der Mandelölgehalt mindestens 28 %, beides bezogen auf die Marzipanrohmasse mit 17 % Feuchtigkeitsgehalt.

Grundsätzlich dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder Art des Produktes. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die vom Produktnamen abweichende Bezeichnung kann Verbraucher verunsichern, ob tatsächlich Marzipan nach den Vorgaben der Leitsätze in den Schokoladenüberzügen steckt. Die Zutatenliste gibt darüber keinen sichern Aufschluss, zumal der Hersteller die Zutaten für die Füllung nicht separat aufführt. Die Unsicherheit über die Art der Süßware bleibt. Die Kunden werden nicht klar informiert.  

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Bezeichnung entsprechend der tatsächlichen Zusammensetzung des Produktes wählen.

Stellungnahme der Lindt & Sprüngli GmbH, Aachen

Kurzfassung:

Die Zufriedenheit unsere Konsumenten ist oberstes Gebot bei Lindt, sowohl in Bezug auf Warenfrische und Qualität als auch hinsichtlich der Transparenz der Produktdeklaration. Wir bedauern sehr, dass die Erwartung des Verbrauchers enttäuscht wurde und er sich irregeführt sieht. Bei unserer Marzipan-Füllung handelt es sich um einen mit Mandelstückchen und Amaretto-Likör verfeinerten Marzipan, der die Anforderungen der Leitsätze für Ölsamen bezüglich Mandelölgehalt und maximalem Zuckeranteil einhält. Eine Irreführung der Verbraucher liegt nach unserer Einschätzung nicht vor, da wir die Details der Rezeptur deutlich auf der Verpackung kennzeichnen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de