Das ärgert beim Einkauf:

Knusperone Waldfrucht Obst Riegel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mehr Apfel als Waldfrüchte
getaeuscht

Die Verpackung des Produkts suggeriert, dass die Fruchtfüllung aus den Früchten Holunder, Heidelbeere und Brombeere besteht – liest man die Zutatenliste auf der Rückseite, so stellt sich jedoch heraus, dass die Fruchtfüllung hauptsächlich aus Äpfeln und Rosinen besteht und im Produkt zusammen nur 3,4 % Brombeer-, Heidelbeer- und Holunderbestandteile enthalten sind.
Frau R. aus Frankweiler vom 28.02.2014

Die groß auf der Verpackung abgebildeten Früchte Brombeere, Holunder und Blaubeere sind nur zu 3,4 % enthalten. Auch wenn darunter sehr klein Serviervorschlag steht. Bei den anderen Zutaten steht überhaupt keine Prozentangabe. Mir schwillt z. B. bei rohen Äpfeln der Hals zu und das gilt auch für getrocknete Äpfel. Ich habe mir die Inhaltsangabe vorher nicht durchgelesen, mich auf die Bilder verlassen und es gegessen. Es ist gut gegangen, hätte aber auch anders ausgehen können. Schließlich läuft der Artikel unter Waldfrucht. Irreführung meiner Meinung nach.
Frau H. aus München 01.10.2011

Zusammenfassung:
Bei den Obstriegeln erwarten Verbraucher aufgrund der Fruchtabbildungen und der Bezeichnung „Waldfrucht“ nach Ansicht der Verbraucherzentrale nachvollziehbar einen wesentlich höheren Anteil dieser Früchte. Früchte sollten auf der Verpackung nur abgebildet sein, wenn sie auch in angemessener Menge verarbeitet wurden oder zumindest ihr Anteil bereits auf der Schauseite steht
Außerdem sollte  es in Wort und Bild einen Hinweis auf die Hauptzutat Apfel geben.

Darum geht´s:
Auf der Vorderseite der Packung der Obstriegel wird die Sortenbezeichnung „Waldfrucht“ mit Abbildungen von Brom-, Heidel- und Holunderbeeren verstärkt. Die Verkehrsbezeichnung auf der Rückseite lautet „Obstriegel Waldfrucht mit 73 % Fruchtbestandteilen“. Erst in der Zutatenliste erfahren Verbraucher, dass in den Obstriegeln nur 2 % Holunderbeer-Fruchtsaftkonzentrat, 0,8 % Heidelbeerfruchtpulver und 0,6 % Brombeerfruchtpulverstecken. An erster Stelle stehen hingegen getrocknete Apfelstücke, gefolgt von Rosinen, Apfelsaftkonzentrat und getrockneten Dattelstücken. Das färbende Rote Bete-Saftkonzentrat steht mengenmäßig  vor dem Brombeer- und Heidelbeerpulver.

Das ist geregelt:
Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht´s die Verbraucherzentrale:Der Produktname Waldfrucht und die Abbildung von Brombeeren, Heidelbeeren und Holunderbeeren wecken Erwartungen, die die Riegel nicht erfüllen. Tatsächlich handelt es sich um Riegel mit der Hauptzutat Apfelstücke, die in der bildlichen Darstellung völlig fehlen. Für die rote Farbe ist Rote Bete Saft und für den Geschmack natürliches Aroma mitverantwortlich.

Fazit:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte die Hauptzutat Apfel im Produktnamen und in der Abbildung erscheinen und der Anteil der abgebildeten Früchte konkret benannt sein.

Stellungnahme des Anbieters DE-VAU-GE Gesundkostwerk GmbH, Lüneburg

Kurzfassung:
Abbildung und Bezeichnung auf der Front sollen das Produkt auf den ersten Blick gut beschreiben. Geschmack und Farbe des Riegels werden eindeutig durch die Waldfrüchte geprägt, nicht durch die Äpfel oder andere Zutaten. In der Zutatenliste ist der Anteil der namensgebenden Früchte deutlich gekennzeichnet. Der Obstriegel Waldfrucht soll optisch gut von anderen Sorten zu unterscheiden sein.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de