So haben Hersteller reagiert:

Güldenhof „Gemüse-Nuggets“ nun mit neuem Namen

Änderung: Mit dem Namen „Mini-Frikadellen Gemüse“ und der angegebenen Fleischmenge wird nun auf der Schauseite deutlicher, dass die Klopse auch Putenfleisch enthalten.
Geändert

Dass die Gemüse-Nuggets auch Geflügelfleisch enthalten, war leicht zu übersehen. Der Anbieter hat die „Gemüse-Nuggets“ in „Mini-Frikadellen Gemüse“ umbenannt und nennt direkt darunter auch die Anteile an Gemüse und Fleisch. Nun ist besser zu erkennen, dass die Klopse auch Putenfleisch enthalten.

Bei einer groß als Gemüsenuggets betitelten Verpackung von Nuggets möchte ich nicht im Kleingedruckten erst lesen, dass die Nuggets zu fast gleichen Anteilen auch aus Geflügelfleisch bestehen. Das ist für mich eine Irreführung der Verbraucher*innen. Vor allem angesichts der Diskussion um Milchersatzdrinks (Mandeldrink, Haferdrink etc.), die sich nicht "Milch" nennen dürfen. "Gemüse"nuggets mit Geflügelfleisch sind keine Gemüsenuggets. Ich würde mir zumindest eine prominentere Darstellung, dass diese auch Fleisch enthalten, wünschen.
Verbraucherin aus Berlin vom 11.05.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Der Produktname „Gemüse-Nuggets“ passt nicht zu Frikadellen, die fast 40 Prozent Putenfleisch enthalten. Die Bezeichnung „Gemüsefrikadelle mit Geflügelfleisch“ kann durch die deutlich kleinere Schrift und den fehlenden Kontrast leicht übersehen werden.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite ist der Produktname „Gemüse-Nuggets“ prominent aufgedruckt, darunter deutlich kleiner und in heller Schrift die Bezeichnung „Gemüsefrikadelle mit Geflügelfleisch“. Die Abbildung zeigt kleine Frikadellen, in denen kleine Gemüsestückchen erkennbar sind. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt an erster Stelle „51 % Gemüse in veränderlichen Gewichtsanteilen“ auf, dahinter „38 % Putenfleisch“.  

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Gemüse-Nuggets“ passt nicht zu Frikadellen, die fast 40 Prozent Putenfleisch enthalten. Die Bezeichnung „Gemüsefrikadelle mit Geflügelfleisch“ kann durch die deutlich kleinere Schrift und den fehlenden Kontrast leicht übersehen werden.

Fazit:

Der Hersteller sollte einen anderen Produktnamen wählen und auf der Schauseite deutlicher darüber informieren, dass es sich nicht um reine Gemüsefrikadellen, sondern um ein Produkt aus Gemüse und Putenfleisch handelt.

Stellungnahme der Tillman’s Convenience GmbH, Weißenfels

Kurzfassung:

Bei dem Begriff „Gemüse-Nuggets“ handelt es sich um eine Fantasiebezeichnung. Die gesetzlich geforderte Verkehrsbezeichnung „Gemüsefrikadelle mit Geflügelfleisch“ weist den Verbraucher darauf hin, dass neben Gemüse auch noch Geflügelfleisch enthalten ist. Der Artikel wird aus 51% Gemüse und 38% Putenfleisch hergestellt. Die Verbrauchererwartung an ein Nugget scheint sich geändert zu haben, sodass nicht mehr nur Geflügelfleischerzeugnisse mit dem Begriff assoziiert werden. Daher wird die Kennzeichnung entsprechend angepasst.

Geändert

Ergebnis

alt: Güldenhof Gemüse-Nuggets, bis 05/22; neu: Mini-Frikadellen Gemüse, ab 05/22 (Herstellerfoto)

Der Anbieter hat die „Gemüse-Nuggets“ in „Mini-Frikadellen Gemüse“ umbenannt und nennt direkt darunter auch die Anteile an Gemüse und Fleisch.