Das ärgert beim Einkauf:

Gourmet Finest Cuisine Pralinécreme Orangengeschmack

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Abbildung lässt auf eine Creme mit Haselnüssen schließen.
getaeuscht

Die Abbildung von Haselnüssen auf dem Brotaufstrich kann zu der Annahme führen, dass Haselnüsse im Produkt enthalten sind. Zudem vermittelt die Aufmachung mit den Begriffen „Gourmet“ und „Praliné“ eine hochwertige Zusammensetzung. Die Creme besteht aber hauptsächlich aus Zucker und Fett. Der Anbieter sollte auf die missverständliche Abbildung verzichten und die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Abgebildet sind Haselnüsse aufliegend auf einem mit dieser Pralinécreme bestrichenen Brot. Es gibt aber keine Haselnüsse in der Zutatenliste. Lediglich den Hinweis: Kann Spuren von Haselnüssen und Mandeln enthalten.
Verbraucherin aus Mainz vom 22.12.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf dem Etikett sind unter dem Produktnamen ein mit Pralinencreme bestrichenes Brot sowie Haselnüsse abgebildet. Im Marken- und Produktnamen verwendet der Anbieter die Begriffe „Gourmet“, „Finest Cuisine“ und „Praliné“. Der Hinweis „Serviervorschlag“ steht links quer und kleingedruckt. Die Zutatenliste zeigt, dass keine Haselnüsse in dem Brotaufstrich enthalten sind und die Creme im Wesentlichen aus Zucker, Fett und Süßmolkenpulver besteht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Eine Praline ist in der Kakaoverordnung als schokoladenhaltiges Erzeugnis in mundgerechter Größe mit einem Mindestanteil an Schokolade definiert.
Für die Verwendung des Hinweises „Serviervorschlag“ neben einer Produktabbildung gibt es keine konkrete gesetzliche Regelung. Im Allgemeinen wird darunter ein bildlicher Vorschlag für das Anrichten eines Lebensmittels verstanden. Insofern können auf Abbildungen mit dem Zusatz „Serviervorschlag“ Lebensmittel gezeigt werden, die nicht im Produkt enthalten sind. Zu einer Irreführung über die enthaltenen Zutaten darf es aber nicht kommen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Haselnüsse sind in kakaohaltigen Brotaufstrichen eine übliche Zutat. Gerade durch die Abbildung werden Verbraucher mit Haselnüssen in der Zutatenliste rechnen. Die Begriffe „Gourmet“, Finest Cuisine und „Praliné“ lassen den Eindruck entstehen, es handele sich um ein Produkt mit hochwertigen Zutaten. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher erwarten, dass die Creme Haselnüsse sowie generell hochwertige Zutaten enthält. Um dem Namen „Pralinécreme“ gerecht zu werden, sollte das Produkt unserer Ansicht nach Schokolade und nicht lediglich 3,5 Prozent Kakaopulver enthalten. Die Angabe „Serviervorschlag“ wird von Verbrauchern häufig gar nicht beachtet und kann den falschen Eindruck nicht korrigieren.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die missverständliche Abbildung verzichten und die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Wilhelm Reuss GmbH 6 Co.KG:

Die Kennzeichnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Zusatz „Serviervorschlag“ links neben dem Bild weist darauf hin, dass die Abbildung einer Haselnuss mit grünem Blatt auf einer Scheibe Brot mit Pralinécreme eine Garnierung zur Präsentation des Produktes darstellt. Der eindeutige Sortenhinweis „Pralinécreme Orangengeschmack“ befindet sich direkt über dem Bild.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de