Darum geht’s:
Auf der Rückseite der Verpackung ist im unteren Bereich ein weißes Feld mit dem Schriftzug „Mindestens haltbar bis Ende:“ zu sehen. In dem Feld sind untereinander zwei Reihen von Zahlen-Buchstaben-Kombinationen abgebildet, die kaum durch Leerzeichen getrennt sind.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung schreibt explizit vor, dass verpflichtende Informationen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar angebracht sein müssen.
Bei Lebensmitteln mit einer Haltbarkeit zwischen drei und 18 Monaten reicht es, das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Monat und Jahr anzugeben. Dann lautet die Formulierung „Mindestens haltbar bis Ende…“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei diesem Produkt rätseln, um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu entschlüsseln Es lässt sich allenfalls erahnen, dass das MHD am Anfang der Zahlen-Buchstabenreihen zu finden ist, zumal zum anschließenden Buchstaben kein Leerzeichen gesetzt ist. Eine so wichtige Information wie das MHD in einer langen Reihe aus Zahlen und Buchstaben zu verstecken, widerspricht aus unserer Sicht einer klaren Verbraucherinformation.
Fazit:
Der Hersteller sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum eindeutig abdrucken und deutlich von anderen Informationen trennen.