So haben Hersteller reagiert:

Don Fernando Grüne Oliven mit einer Füllung mit Sardellen, ehemals Grüne Oliven mit Sardellencreme

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Füllung neu als „Füllung mit Sardellen“ bezeichnet
Geändert

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale beschreibt die Bezeichnung der Füllung als Creme oder Paste die Konsistenz der tatsächlichen Olivenfüllung unzutreffend. Der Anbieter sollte eine passende Bezeichnung für die Füllung wählen oder die Bezeichnung in unmittelbarer Nähe durch eine klare Beschreibung ergänzen.

Die Produktbeschreibung (auf der Konservendose) lautet: "Grüne Oliven gefüllt mit Sardellencreme - entsteint". Das tatsächliche Produkt (Grüne Oliven) ist aber nicht mit Sardellencreme gefüllt, sondern mit einem nicht zu definierenden Stück festen, organischen Materials.
Verbraucher aus Ratingen vom 25.06.2016

Darum geht´s:

Der Produktname auf der Schauseite der Dose nennt das Produkt in Englisch „Green Olives with anchovy paste“. Die Bezeichnung auf der Rückseite beschreibt das Produkt als „Grüne Oliven gefüllt mit Sardellencreme - entsteint“. Laut Zutatenliste handelt es sich bei der Füllung um 8,6 % Sardellencreme, die ihrerseits aus Wasser, 17,5 % Sardellen und den Verdickungsmitteln E412 und E401 besteht. Der Sardellengehalt im Gesamtprodukt beträgt demnach 1,5 %. Die Konsistenz der Füllung der von der Verbraucherzentrale Hessen geprüften Oliven war keine streichfähige Masse sondern eine schnittfeste Gallerte.

Das ist geregelt:

Die Leitsätze für Fisch beschreiben eine Sardellenpaste wie folgt: „
aus Salzsardellen, zu einer streichfähigen Masse feinzerkleinert; mit oder ohne Zusatz von Fett; auch mit einem Zusatz von weniger als 0,5 Prozent Bindemitteln; Salzgehalt der Paste weniger als 20 Prozent“.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Gemäß LMIV soll die Bezeichnung des Lebensmittels Verbrauchern ermöglichen, die „tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Lebensmitteln zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte …“. Wenn dies nicht der Fall ist, „ist die Bezeichnung des Lebensmittels durch weitere beschreibende Informationen zu ergänzen, die in der Nähe der Bezeichnung des Lebensmittels anzubringen sind.“

So sieht´s die Verbraucherzentrale:

Die Konsistenz der Olivenfüllung entspricht nicht den Vorgaben der Leitsätze, denn sie war bei Prüfung der Verbraucherzentrale nicht streichbar und cremig, sondern hatte eine schnittfeste Konsistenz wie eine fest gelierte Masse.

Fazit:

Der Anbieter sollte eine Produktbezeichnung wählen, die bei Verbrauchern keine falsche Erwartung an die Zusammensetzung und Qualität der Füllung hervorruft, oder die tatsächliche Konsistenz ergänzend beschreiben.

Stellungnahme des Anbieters Gunz, Mäder/Österreich

Das Produkt wird künftig "Don Fernando – Grüne Oliven mit einer Füllung mit Sardellen" heißen. Von uns vertrieben wir es mit neuem Layout ab April 2017.

Ergebnis

Der Anbieter teilt mit, dass er das Produkt ab April 2017 mit der Bezeichnung "Don Fernando – Grüne Oliven mit einer Füllung mit Sardellen" vertreibt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de