Das ärgert beim Einkauf:

Champignon Camembert, Rahm

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktname und Zeichnung weisen auf Champignons als Zutat hin, die nicht vorhanden sind
getaeuscht

Der Name der Käserei ist gleichzeitig der Name eines Lebensmittels, Champignon. Daher kann es zu berechtigter Irritation führen, wenn der Anbieter seinen Firmennamen dem Produktnamen voranstellt und sollte unterbleiben. Verbraucher können Champignons als Zutat erwarten, die nicht vorhanden sind.

Die Bezeichnung Champignon Camembert zusammen mit den abgebildeten Pilzen suggeriert, dass sich Champignons im Camembert befinden. Durch das Fehlen einer Zutatenliste lässt sich erst nach dem Anschneiden feststellen, dass es sich tatsächlich um einen gewöhnlichen Camembert ohne Champignons handelt.
 Frau B. aus Langen vom 09.10.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht´s:
Der Käse ist plakativ als Champignon Camembert  bezeichnet und mittig auf der Käseschachtel sind stilisierte Champignons abgebildet. Verbraucher, die nicht wissen, dass der Name des Käseherstellers „Champignon“ lautet, können durchaus aufgrund der Bezeichnung die Zutat Champignons erwarten und sich getäuscht sehen.

Das ist geregelt:
Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), §11, ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht´s die Verbraucherzentrale:
Insbesondere in den letzten Jahren ist das Angebot an Käsesorten, die weitere Zutaten wie Gemüse oder Fleischerzeugnisse enthalten, stetig gewachsen. Daher ist es nach Ansicht der Verbraucherzentrale nachvollziehbar, wenn Verbraucher aufgrund der Bezeichnung des Käses auf der Schauseite glauben, einen Camembert mit Champignonstücken zu kaufen.

Fazit:
Um eine berechtigte Verärgerung beim Kunden auszuschließen, sollte der Anbieter bei dem Namen des Produktes den Namen der Käserei nicht nennen oder deutlich machen, dass „Champignon“ eine Traditionsmarke ist und keine Zutat bezeichnet.
 

Stellungnahme der Käserei Champignon, Lauben/Allgäu

Kurzfassung:
Champignon Camembert ist eine eingetragene Marke und seit über 100 Jahren auf dem deutschen Markt bekannt und wird unbeanstandet seit Jahrzehnten verzehrt. Die Marke Champignon Camembert verbindet unsere Traditionsmarke Käserei Champignon mit der Produktbezeichnung Camembert und stellt keine Inhaltsangabe dar.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de