Das ärgert beim Einkauf:

Brunch Dattel & Chili mit Hanfsamen

Die Schauseite stellt Hanf als Zutat prominent heraus, obwohl im Aufstrich nur ein Prozent Hanfsamen stecken.
getaeuscht

Der Hersteller bildet auf der Schauseite des Brotaufstrichs prominent ein Hanfblatt ab und preist mit einem großen Schriftzug "mit HANF Samen" an. Tatsächlich spielt Hanfsamen im Aufstrich kaum eine Rolle. Er macht nur ein Prozent im Gesamtprodukt aus. Die Gestaltung der Schauseite widerspricht damit deutlich der tatsächlichen Zusammensetzung.
Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite deutlich darauf hinweisen, dass der Brotaufstrich nur ein Prozent Hanfsamen enthält oder auf die Auslobung von Hanfsamen verzichten.

Die Sorte heißt Dattel und Chili, was man auch schmeckt und nicht Grund meiner Beschwerde ist. Irreführend empfinde ich die Verpackung, welche auf der Vorderseite ein großes Hanfblatt zeigt, was schätzungsweise die Hälfte der Frontseite einnimmt. Zusätzlich steht dort groß "mit HANF samen" und etwas abseits steht "legal und limitiert".
Erstens weiß der Kunde, dass Hanfsamen legal sind und zweitens wird das Produkt wie ein illegales Produkt stilisiert. Auf der Rückseite steht enttäuschender Weise, dass gerade einmal 1% Hanfsamen in der Rezeptur vorhanden sind. Da fragt man sich doch, warum diese überhaupt enthalten sind, wenn nicht lediglich zu Werbezwecken.
Verbraucherin aus Brüggen vom 19.01.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die Schauseite des Brotaufstrichs zeigt großformatig ein Hanfblatt, ergänzt mit großem Schriftzug "mit HANF samen". In vergleichsweise kleinerer Schrift erfolgt an anderer Stelle der Hinweis „Dattel und Chili“. Die Schauseite bildet ein Hanfblatt, Hanfsamen, Chilischote und -pulver sowie Datteln ab. Zusätzlich hebt der Hersteller den Hinweis „legal & limitiert“ hervor.
Laut Zutatenliste enthält der Aufstrich vier Prozent Datteln, 1,3 Prozent Chili und ein Prozent Hanfsamen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Weiterhin schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Hanfsamen bedürfen keiner Zulassung als neuartiges Lebensmittel. Wie für andere Lebensmittel gelten für Hanfsamen die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Sie enthalten in der Regel keine pharmakologisch wirksamen Inhaltstoffe wie Cannabidiole oder psychoaktive Substanzen wie Tetrahydrocannabinol (THC). Für den Anbau von Nutzhanf darf nur zertifiziertes Saatgut verwendet werden, dessen THC-Gehalt 0,2 Prozent nicht übersteigt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Hanferzeugnisse liegen im Trend – insbesondere CBD-haltige Produkte. Der Hersteller nutzt diesen Trend offenbar aus und bewirbt sein Produkt mit einem großformatigem Hanfblatt und der Aussage „legal & limitiert“. Für den Frischkäse verwendet er Hanfsamen, allerdings in sehr geringer Menge. Die Bewerbung von Hanf auf der Schauseite des Brotaufstrichs steht aus unserer Sicht in deutlichem Missverhältnis zur tatsächlichen Menge an Hanfsamen im Produkt.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass der Brotaufstrich ein Prozent Hanfsamen enthält oder auf die Auslobung von Hanfsamen verzichten.

Stellungnahme der Edelweiss GmbH & Co. KG, Kempten

Kurzfassung:

Unser Brunch Dattel & Chili mit Hanfsamen enthält 1 % Hanfsamen. Diese Menge ist klar in der Zutatenliste ausgewiesen und verleiht dem Produkt eine leicht nussige Note und das gewünschte Mundgefühl. Das Produkt ist lebensmittelrechtlich einwandfrei gekennzeichnet und die Werbeaussagen sind korrekt.