Das ärgert beim Einkauf:

Boom Käsekuchen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der „Käsekuchen“ ist in Wirklichkeit ein Mürbegebäck mit sehr geringen Mengen Quarkpulver.
getaeuscht

Der Name „Käsekuchen“ lässt Verbraucher ein Produkt erwarten, das im Wesentlichen aus einer Käsemasse und einem Teigboden besteht. Tatsächlich handelt es sich um eine Backware, die zu gut einem Viertel aus einer quarkhaltigen Füllung besteht, wobei diese lediglich eine geringe Menge Quarkpulver enthält. Der Hersteller sollte den Namen des Produktes der Zusammensetzung anpassen.

Das Produkt wird als "Käsekuchen" bezeichnet enthält aber zu wenig Käsemasse und in der Deklaration wird der Anteil an Käse bzw. Quark nicht prozentual angegeben. Nach den Leitsätzen sollten bei Käsekuchen auf 100 kg Teig mind. 150 kg Käsemasse verwendet werden, also mehr Käsemasse als Teig. In diesem Fall sind es jedoch nur "27% quarkhaltige Füllung".
Verbraucher aus Soest vom 29.03.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Der Name „Käsekuchen“ lässt Verbraucher ein Produkt erwarten, das im Wesentlichen aus einer Käsemasse und einem Teigboden besteht. Tatsächlich handelt es sich um eine Backware, die zu gut einem Viertel aus einer quarkhaltigen Füllung besteht, wobei diese lediglich eine geringe Menge Quarkpulver enthält. 

Darum geht’s:

Der Anbieter bezeichnet den „Käsekuchen“ auf der Rückseite als „Mürbegebäck mit 27 % quarkhaltiger Füllung“. Somit liegt der Anteil des Teiges deutlich über dem der Füllung. Diese besteht im Wesentlichen aus Pflanzenfett, Zucker und Wasser. Quark ist in Form von Quarkpulver vorhanden, dessen Menge nicht gekennzeichnet ist.
Die Abbildung zeigt ein Gebäck mit zwei Schichten, wobei der Anteil des Bodens überwiegt.

Das ist geregelt

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut den Leitsätzen für feine Backwaren können Käsekuchen in offener, gedeckter oder gefüllter Form hergestellt werden. Auf 100 Kilogramm Teig kommen mindestens 150 Kilogramm Käsemasse. Die Käsemasse enthält mindestens 30 Prozent Speisequark (Frischkäse) oder die entsprechende Menge Quarktrockenprodukte.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher bei „Käsekuchen“ ein vergleichbares Produkt erwarten mit der dafür typischen Zutat Quark. Die Abbildung lässt zwei Schichten erkennen – mit einem überwiegenden Teiganteil. Erst auf der Rückseite wird klar, dass das Produkt wenig mit Käsekuchen zu tun hat, sondern ein Gebäck mit einer Füllung ist, die auf Pflanzenöl basiert und geringe Mengen Quarkpulver enthält. Aus unserer Sicht passt der Name nicht zu dem Produkt. Der Name Käsekuchen sollte den Produkten vorbehalten sein, die in den Leitsätzen beschrieben werden.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen „Käsekuchen“ nicht für dieses Gepäck verwenden.

Stellungnahme der Zielback GmbH, Straelen

Kurzfassung:

Wir haben ein Produkt mit Frischkäse entwickelt, das geschmacklich dem auf dem Markt erhältlichen Käsekuchen entspricht und ohne Kühlung auf dem Markt angeboten wird. Die lange Haltbarkeit unseres Kuchens ergibt sich durch das Mengenverhältnis der Käsemasse zum Teig. Würden wir auf eine Nennung des Wortes „Käsekuchen“ verzichten, würden Verbraucher, einen anderen, nicht erwarteten Geschmack erfahren.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de