So haben Hersteller reagiert:

Bebivita Feine Früchte, Himbeere in Apfel-Birne

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Prozentangaben offenbaren ab März 2016: Nur 5 % Himbeeren
Geändert

In der Zutatenliste der Früchtemischung „Feine Früchte, Himbeere in Apfel-Birne“ finden sich keine Prozentangaben zu den genannten Früchten. Dabei müssen in der Bezeichnung genannte und abgebildete Zutaten auch mit ihrem prozentualen Anteil aufgeführt werden. Der Hersteller sollte die Zutatenliste entsprechend korrigieren.

Die pinkfarbene Aufmachung und die Bezeichnung Himbeere sowie die Produktaufmachung lassen an ein zumindest ansatzweise nach Himbeere schmeckendes Fruchtmus denken. Die Farbe ist wie bei Apfelmus, im Abgang erinnert der Geschmack entfernt an Himbeere. Deshalb wollte ich wissen, wie viel Prozent Himbeere enthalten ist, und das steht nicht drauf. Bei der gleichen Marke, andere Sorte, steht 86 % Äpfel, 7 % Pfirsich etc. drauf.
Verbraucherin aus Güstrow vom 30.09.2015

Darum geht’s:

Die Früchtemischung „Feine Früchte Himbeere in Apfel-Birne“ ist eine Zwischenmahlzeit für Babys ab sechs Monate. Auf der Vorderseite der Verpackung sind je ein Apfel und eine Birne sowie mehrere überproportional große Himbeeren abgebildet. Die gesamte Verpackung ist in unterschiedlichen Rosa-Tönen gehalten. Es gibt jedoch keine Angabe darüber, in welchen Mengenanteilen die aufgeführten Früchte jeweils zugesetzt wurden.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 22, schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist. Diese sogenannte Quid-Regelung gilt für Lebensmittel in Fertigpackungen.
Zudem darf die Kennzeichnung nach Artikel 7 LMIV auch hinsichtlich der Zusammensetzung nicht irreführen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Quid-Regelung wurde eingeführt, um den Verbrauchern einen genaueren Aufschluss über zusammengesetzte Lebensmittel zu geben. Sie ist damit auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Auswahl von Lebensmitteln. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen, wenn der Hersteller die Anforderungen der Quid-Regelung ignoriert.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Vorgaben der Verordnung einhalten und die Anteile der beworbenen Früchte aufführen.

Stellungnahme der Bebivita GmbH, Reisgang

Kurzfassung:

Die Kennzeichnung der Bebivita Produkte entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Babynahrungsprodukte. Produktname und Verkehrsbezeichnung drücken aus, dass sich die Zutat Himbeere in der Fruchtmischung Apfel-Birne als kleinerer Anteil befindet. Die Angaben in der Zutatenliste wurden aktuell überarbeitet. Künftig sind die Fruchtkomponenten in der Zutatenliste prozentual gelistet.

Ergebnis

Der Hersteller hat mitgeteilt, dass die Zutatenliste überarbeitet wird und die jeweiligen Fruchtkomponenten zukünftig auch mit ihrem prozentualen Anteil genannt werden. Die Produkte mit der geänderten Kennzeichnung sollen ab März 2016 im Handel erhältlich sein.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist jedoch der Anteil der besonders hervorgehobenen Himbeeren mit nur 5 % sehr gering

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de