Protein Cream nicht länger als kalorienarm angepriesen
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 08.05.2019 liegt keine Antwort vor.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 15.04.2019 wegen Verstoß gegen die HCVO abgemahnt. Die Foodspring GmbH hat am 29.04.2019 die Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, ab dem 31.05.2019 nicht mehr mit den kritisierten Aussagen zu werben.
Bei der Überprüfung des Angebotes auf foodspring.de durch die Verbraucherzentrale am 20.09.2019 waren die abgemahnten Aussagen durch andere ersetzt. Statt „kalorienarm gesüßt“ heißt es nun „ohne Kristallzucker“ und anstelle von „Schön dick auftragen. Und schlank Zucker sparen“ „Volle Schokoladung im Glas. Aber mit 85 % weniger Zucker“.