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Werbung für Mikroalgen verspricht häufig zu viel

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Werbung für Mikroalgen verspricht häufig zu viel

Gesundheits- und Nährstoffversprechen müssen stimmen. Doch das ist bei Mikroalgen-Produkten häufig nicht der Fall, wie eine aktuelle Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Karlsruhe zeigt. Das Amt prüfte bei Pulver, Tabletten und Kapseln aus Chlorella- und Spirulinaalgen unter anderem, ob die Produkte tatsächlich proteinreich sind und die gesundheitsbezogene Werbung zugelassen ist. Bei 9 von 17 Produkten traf das nicht zu.

Die Untersuchung fand im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes der CVUA Karlsruhe mit der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig statt. In den Jahren 2023/24 wurden insgesamt 45 Mikroalgenprodukte mikrobiologisch geprüft. Bei 17 Proben untersuchte das CVUA zusätzlich die Kennzeichnung und Werbung genauer. 

Deklaration als Nahrungsergänzungsmittel fast immer falsch

Nahrungsergänzungsmittel sollen dem Körper nennenswerte Mengen an Stoffen liefern, die eine normale Ernährung sinnvoll ergänzen, beispielsweise Protein, Vitamine und Mineralstoffe. 14 der 17 untersuchten Produkte waren als Nahrungsergänzungsmittel deklariert. Bei mehr als der Hälfte davon waren jedoch keine ergänzenden Stoffe genannt oder die genannten Mengen waren zu gering. Damit erfüllten die Produkte nach Ansicht des CVUA Karlsruhe nicht den Zweck eines Nahrungsergänzungsmittels und waren unzulässig als solches gekennzeichnet. 

Weder nährstoff- noch proteinreich

9 von 17 Produkten bewarben die Anbieter als nährstoffreich. Da sie aber bei keinem der Produkte die enthaltenen Nährstoffmengen nannten, stufte das CVUA die Werbung als unzulässig ein. Wer den Nährwert eines Lebensmittels ausloben will, muss sicherstellen, dass auch bestimmte, vorgeschriebene Mengen der Nährstoffe im Lebensmittel stecken. Auch die Mengen müssen auf dem Etikett stehen. 

Außerdem lobten die Anbieter bei etwa jedem zweiten Produkt einen hohen Proteingehalt aus. Die Werbung traf zwar jeweils für 100 Gramm der Mikroalgen zu – sie enthalten rund 60 Gramm Protein. Da die pro Tag empfohlenen Verzehrsmengen an Pulver und Tabletten dem CVUA zufolge bei wenigen Gramm liegen, würden die Mikroalgen bestenfalls zwei Gramm Eiweiß pro Tag liefern. Das sei eine Menge, die für die Eiweißversorgung kaum eine Rolle spiele. Die Werbung mit einem hohen Proteingehalt sei daher unzulässig.

Keine Gesundheitsversprechen für Mikroalgen zugelassen

Weder für Chlorella noch für Spirulina sind gesundheitsbezogene Aussagen nach der Health-Claims-Verordnung zugelassen. Krankheitsbezogene Werbung ist für Lebensmittel grundsätzlich verboten. Trotzdem bewarben die Anbieter 9 der 17 Angebote mit zahlreichen gesundheitlichen Vorteilen wie Regeneration, Entgiftung oder Entsäuerung bis hin zu Heilversprechen wie „Rehabilitation nach Unfällen“.

Mikrobiologisch überwiegend unbedenklich

Gemeinsam mit der Universität Leipzig untersuchten die Karlsruher Forscher:innen 45 Mikroalgen Produkte auch mikrobiologisch. In keinem der sortenreinen Produkte aus Chorella und Spirulina wurden Hygiene- (z. B. Escherichia coli) oder Krankheitskeime (z. B. Salmonellen) gefunden. Hinsichtlich der Gesamtkeimzahl fielen 19 Proben mit erhöhten Keimzahlen auf. Diese erwiesen sich aber als unproblematisch im Hinblick auf Bacillus cereus und Schimmelpilze. Bestimmte Stämme von B. cereus können eine Lebensmittelvergiftung mit Übelkeit und Erbrechen hervorrufen.

Das CVUA Karlsruhe rät Verbraucher:innen bei Mikroalgen-Produkten zur Vorsicht. Überzogene Versprechen könnten täuschen. Dass es sich bei Mikroalgen um gesundheitsfördernde Wundermittel handelt, lässt sich nach Ansicht der Behörde stark bezweifeln.

Quelle: „Superfood Mikroalgen – grünes oder blaues Wunder?“ – Online-Meldung des CVUA Karlsruhe vom 09.07.2025

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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