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Rama ist Mogelpackung des Jahres 2022

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Rama ist Mogelpackung des Jahres 2022

Aufgrund der Preissteigerungen reagieren Verbraucher:innen zurzeit besonders verärgert, wenn ihnen höhere Preise untergejubelt werden. Im vergangenen Jahr war die Rama der Firma Upfield ein so großes Ärgernis, dass die Verbraucher:innen das Produkt zur „Mogelpackung des Jahres 2022“ gewählt haben, wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet. Fast 42 Prozent der mehr als 34.293 abgegebenen Stimmen fiel auf das Produkt. Die Firma Upfield hatte die Verpackung und Preis unverändert gelassen, aber die Füllmenge reduziert. Insgesamt standen bei der Online-Abstimmung fünf Produkte zur Wahl.

Versteckte Preiserhöhung von 25 Prozent

Seit vielen Jahren steckt das Streichfett Rama in einem Becher mit 500 Gramm Inhalt. Im letzten Jahr hat die Herstellerfirma die abgefüllte Menge auf 400 Gramm geschrumpft, verwendet jedoch weiterhin den gleichen Becher. Auch der Preis ist gleich geblieben. So haben die Käufer:innen kaum eine Chance, die versteckte Preiserhöhung von 25 Prozent wahrzunehmen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat daher gegen die Firma Upfield rechtliche Schritte eingeleitet.

Insgesamt konnten die Verbraucher:innen bei der Wahl zur „Mogelpackung des Jahres“ zwischen fünf Produkten abstimmen. Mehr als doppelt so viele Verbraucher:innen wie im Vorjahr nahmen 2022 an der Abstimmung teil. Auf dem zweiten Platz landete – mit deutlichem Abstand – Leerdamer in Scheiben von Lactalis mit knapp 9.832 Stimmen (28,7 Prozent), dessen Preis je nach Sorte um 43 Prozent gestiegen ist. Auf den Rängen drei bis fünf folgen Calgon von Reckit Benckiser (11,3 Prozent der Stimmen), die Goldbären von Haribo (10,0 Prozent) und die Pringles von Kellogg (8,3 Prozent).

Die Verbraucherzentrale Hamburg verleiht den Negativpreis bereits seit vielen Jahren und fordert die Politik zum Handeln auf. Vor allem in Krisenzeiten mit stark gestiegenen Lebenshaltungskosten sei die Preistransparenz wichtiger denn je, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. So fordert sie vom Gesetzgeber strengere Reglungen. Verpackungen müssten bis zum Rand gefüllt sein, wenn dies technisch möglich sei, bei reduzierten Füllmengen müssten auch die Packungen entsprechend kleiner sein und auf Produkten mit geringerem Inhalt müssten die alte und neue Füllmenge sowie die Reduktion in Prozent stehen. 

Quelle: „Rama ist Mogelpackung des Jahres‘“ Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 23.Januar 2023

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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