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Neue Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel veröffentlicht

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Neue Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel veröffentlicht

Ob Tofu-Würstchen, Soja-Schnitzel oder vegane Frikadelle: Die Bezeichnungen für vegane und vegetarische Produkte sind bislang nicht geregelt. Entsprechend vielfältig sind die Bezeichnungen, die derzeit auf dem Markt zu finden sind. Mit der Veröffentlichung der "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeiten zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" hat die Deutsche Lebensmittelbuchkommission nun mehr Klarheit geschaffen. Der Veröffentlichung ging eine lange und intensive Diskussion voraus, an denen auch die Verbraucherzentralen beteiligt waren.

Soja-Schnitzel ist üblich, Soja-Steak aber nicht

Viele vegetarische und vegane Fertig- oder Halbfertigprodukte sind tierischen Produkten nachempfunden. Inwieweit ihre Bezeichnung sich dann auch an das jeweilige Vorbild anlehnen darf, darüber wurde und wird viel diskutiert. Kernpunkte der neuen Leitsätze sind:  

  • Bei jedem Fleischersatzprodukt sollte „an gut sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar“ angegeben werden, ob es vegan oder vegetarisch ist. Eine übliche Definition von „vegan“ und „vegetarisch“ ist in den Leitsätzen ebenfalls enthalten.
  • Ebenfalls gut sichtbar sollte angegeben, welche Ersatzzutat verwendet wurde, „auf Sojabasis“, „mit Milcheiweiß“ etc.
  • Bezeichnungen mit Bezug auf die Tierart – „vegetarische Rindswurst“ – Innereien oder spezielle gewachsene Teilstücke wie „vegane Leberwurst“ und „veganes Filet“ sind nicht üblich. Diese sind allenfalls geeignet, wenn die Produkte dem tierischen Lebensmittel in Geschmack und Beschaffenheit weitgehend ähneln.
  • Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene oder zerkleinerte Teilstücke wie „Gulasch“, „Schnitzel“ oder „Frikadellen“ sind dagegen üblich und angemessen, wenn eine hinreichende sensorische Ähnlichkeit mit dem Vorbild besteht.
  • Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie „Lyoner“ oder „Salami“ sind für vegetarische Lebensmittel wiederum unüblich. Allerdings sind Hinweise zur sensorischen Beschreibung möglich, zum Beispiel „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“.

Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Sie dienen Herstellern und Handel als Grundlage für die Produktion und Kennzeichnung und der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Bewertung von Lebensmitteln. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen werden Leitsätze häufig als Entscheidungshilfe herangezogen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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