Nach Abmahnung: Propolis-Anbieter entfernt Hinweise „antiviral“ und „antiseptisch“
„Antibakteriell“, „antiseptisch“, „antiviral“: Mit diesen krankheitsbezogenen Aussagen hatte die FLBE Health GmbH ihre Propolis-Produkte der Marke „bedrop“ beworben. Nach Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Aussagen von der Website entfernt. Die Website wirbt allerdings nach wie vor krankheitsbezogen.
Durch überzogene Werbung zum Kauf verführt
Anlass für die Abmahnung war die Beschwerde einer Verbraucherin bei Lebensmittelklarheit im Jahr 2024. Die Frau schilderte, dass ihre Tochter sich durch überzogene Versprechen Hilfe für ihre Hautprobleme erhofft habe. In der Folge gab die junge Frau mehrere Hundert Euro für die Bedrop-Produkte aus.
Als die Produkte keine Verbesserung brachten, schaute sich die Mutter die Website der Firma genauer an und entdeckte zahlreiche überzogene Heilversprechen für die Produkte. Sie beschwerte sich daraufhin bei Lebensmittelklarheit.de.
Krankheitsbezogene Werbung ist für Lebensmittel verboten
Die Expertinnen von Lebensmittelklarheit konnten die Kritik an der Werbung nachvollziehen: Zum Teil bezogen sich die Angaben auf Lebensmittel wie Manukahonig und Propoliskapseln, zum Teil auf kosmetische Mittel. Produkte mit Propolis wurden beispielsweise als „antibakteriell“, „antiseptisch“ und „antiviral“ angepriesen. Laut der Lebensmittelinformationsverordnung ist es aber nicht zulässig, Lebensmittel mit Versprechen zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zu bewerben.
Daher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Anbieterfirma abgemahnt und zur Unterlassung der Werbung aufgefordert. Die FLBE Health GmbH hat die entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet und damit zugesichert, ihre Propolis-Produkte nicht mehr mit den Aussagen „antiviral“, „antibakteriell“ und „antiseptisch“ zu bewerben. Entsprechend der Abmahnung hat die Firma die Zusage auf Produkte beschränkt, die als Lebensmittel angeboten werden. Die Firma hat die kritisierten Aussagen entfernt und die Website überarbeitet.
Weiterhin Werbung mit Krankheiten
Nach wie vor enthält die Website aber krankheitsbezogene Werbung. Die Firma bildet eine Vielzahl von Krankheiten ab. Sie erklärt die Krankheiten und empfiehlt ihre Mittel „unterstützend“ als Pflege und Schutz.
Nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für Kosmetik sind Aussagen verboten, die Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die die Mittel nicht besitzen. Dabei können auch Abbildungen irreführend sein. Die gezielte Empfehlung von Bienenprodukten bei Krankheiten wie Abszessen und Dermatitis vermitteln den Eindruck, die Produkte hätten bei den genannten Krankheiten bestimmte Funktionen und Wirkungen.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Streichung aller Krankheiten dringend notwendig. Die Firma sollte keinen Bezug zwischen Krankheiten und ihren Bienenprodukten herstellen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.

