LG Bremen: Verkleinerte Milka-Tafeln sind irreführend
Das Landgericht Bremen hat die verkleinerten Milka-Tafeln von Mondelez als irreführend beurteilt. Der Hersteller hatte die Füllmenge der Tafeln von 100 auf 90 Gramm verringert – die Verpackung war aber nahezu gleichgeblieben. Mit dem Urteil gab das Gericht der Verbraucherzentrale Hamburg recht, die die Klage eingereicht hatte.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale war die Änderung der Füllmenge für Käufer:innen auf den ersten Blick kaum erkennbar. Außerdem werde die Mengenangabe im Regal häufig durch Umkartons verdeckt. Zwar sei die neue Füllmenge formal korrekt auf der Vorderseite der Schokoladentafeln angegeben, doch gehe der Hinweis im Gesamtbild der Verpackung unter, weil er nicht hervorgehoben sei.
Gericht sieht „relative Mogelpackung“
Das Gericht folgte in wesentlichen Punkten der Argumentation der Verbraucherzentrale Hamburg. Es führte in der Urteilsbegründung aus, dass eine Irreführung durch eine „relative Mogelpackung“ vorliege. Zwar sei die Verpackung isoliert betrachtet nicht zu beanstanden. Durch den Vergleich mit dem früheren Produkt entstehe bei Verbraucher:innen aber eine Fehlvorstellung über die Füllmenge und damit eine Täuschung. Von Verbraucher:innen könne nicht erwartet werden, bei ihnen bekannten Produkten stets akribisch die gesamte Verpackung zu studieren, um versteckten Preiserhöhungen auf die Spur zu kommen.
Ähnlicher Fall bei Sanella-Streichfett
In seiner Urteilsbegründung nahm das Gericht auch Bezug auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen das Unternehmen Upfield. Die Firma hatte die Verpackung des Sanella-Streichfetts von 500 auf 400 Gramm verringert, ohne die Verpackung wesentlich zu verändern. Auch hier hatte das Landgericht eine Irreführung gesehen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Urteil Signalwirkung. Hersteller dürften Verbraucher:innen bei schrumpfenden Packungsinhalten nicht in die Irre führen. Zusätzlich fordert die Verbraucherzentrale den Gesetzgeber auf, weitere verbindliche Regelungen gegen Mogelpackungen zu schaffen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg: „Milka: Verbraucherzentrale Hamburg gewinnt gegen Mondelez“ – Pressemitteilung vom 13.05.2026
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