Das ärgert beim Einkauf:

Shrinkflation! Versteckte Preiserhöhung – Weniger Eis im Cremissimo Walnuss

Das Eis enthält bei vergleichbarer Gestaltung und gleicher Packungsgröße nur noch 825 statt wie bisher 900 Milliliter Eis.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Verpackungsgestaltung des Cremissimo Walnusseises ist ähnlich geblieben. Das Design und der Produktname haben sich nur geringfügig verändert. Dass 75 Milliliter weniger Eis in der Verpackung stecken, ist weder an der unveränderten Packungsgröße noch beim Blick auf den Inhalt wahrnehmbar. Nur wer die neue Angabe „825 ml“ auf der Rückseite wahrnimmt, bemerkt, dass die Füllmenge gesunken ist. 
Die Firma The Magnum Ice Cream Company sollte auf der neuen Verpackung deutlich darauf hinweisen, dass die Füllmenge geschrumpft ist.

Bei der Cremissimo Eiscreme ist jetzt nur noch 825 Milliliter Eiscreme enthalten, wo früher 900 Milliliter drin war. Trotzdem kostet das genau so viel wie früher. Die Verpackung hat sich in der Größe nicht geändert. Wahrscheinlich blasen die da jetzt noch mehr Luft drin.
Verbraucher aus Ahaus vom 03.01.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Ärgerlich: Beim ersten Blick auf die neue Verpackung wird nicht deutlich, dass der Inhalt geschrumpft ist.

Darum geht’s:

Die Anbieterfirma hat die Füllmenge ihres Walnusseises von 900 auf 825 Milliliter reduziert. Der Produktname wurde von „WALNUSSGLÜCK mit Ahornsirup-Sauce & karamellisierten Walnussstückchen“ in „Walnuss mit karamellisierten Walnussstückchen und Ahornsirup“ geändert. Die farbliche Gestaltung ist ähnlich geblieben. Auf beiden Packungen ist eine identische Kugel Eis auf einem Löffel abgebildet, im Hintergrund sind Walnüsse und eine bräunliche Soße erkennbar.

Die alte Packung war mit 900 Milliliter gefüllt, was 530 Gramm entsprochen hat. Die neue Packung mit 825 Millilitern wiegt nur noch 470 Gramm. Das entspricht einem Gewichtsverlust von elf Prozent, das Volumen ist um acht Prozent geschrumpft. Die Vermutung liegt nahe, dass in der neuen Packung mehr Luft im Eis steckt.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht über seine Eigenschaften täuschen, beispielsweise über die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

Das Landgericht Hamburg hat im Jahr 2024 entschieden: Es ist irreführend, wenn der Inhalt eines Produkts von 500 auf 400 Gramm schrumpft, obwohl sich die Bechergröße nicht verändert hat. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein typischer Fall von „Shrinkflation“: Die unveränderte Verpackungsgröße bei vergleichbarer Gestaltung verschleiert die geringere Füllmenge. Gleichzeitig wird noch mehr Luft untergeschlagen, so fällt die geringere Eismenge weniger auf. Das minimal veränderte Design hilft hier nicht weiter. 

Für eine informierte Kaufentscheidung fehlt ein deutlich wahrnehmbarer Hinweis wie „weniger Inhalt“. 

Fazit:

Die Firma The Magnum Ice Cream Company sollte auf der neuen Verpackung deutlich darauf hinweisen, dass die Füllmenge geschrumpft ist.

Stellungnahme der The Magnum Ice Cream Company, Hamburg

Textausschnitt aus der Original-Stellungnahme:
Wir haben die Füllmenge bei Cremissimo Walnuss in unserem Sortiment von 900 ml auf 825 ml bereits in 2024 reduziert. Wir arbeiten ständig daran, unsere Produkte weiterzuentwickeln und die Qualität zu verbessern. In fast allen Sorten haben wir zum Beispiel den Anteil an Sauce und Stückchen erhöht. Diese Produktverbesserungen führen zu einem Mehrkostenaufwand und damit zu einer Reduzierung …