Unerwartet: Weniger Tee in der neuen Sorte der Teekanne Wintertees
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Verpackung der neuen Sorte „Kuschelabend“ der Wintertees ist genauso groß und vergleichbar gestaltet wie die anderen Sorten Wintertees, beispielsweise „Bratapfel“ und „Winterzeit“. Einzig der Hinweis „NEU“ springt ins Auge und steht bei Tees von Teekanne für neue Geschmacksrichtungen. Er gibt keinen Anlass die Füllmenge zu kontrollieren, zumal bei gleicher Kartongröße. Dass sowohl die Anzahl der Beutel als auch die Teemenge je Beutel bei der Sorte „Kuschelabend geringer ist, müssen Verbraucher:innen nicht erwarten.
Teekanne sollte bei neuen Sorten auf den ersten Blick darauf hinweisen, wenn die Füllmenge gegenüber vergleichbaren Teesorten geschrumpft ist.
Beschwerde
Die Teesorte Kuschelabend von Teekanne enthält 18 anstatt 20 Portionen bei gleicher Verpackung und gleichem Preis wie die anderen Sorten, z. B. die Sorte „Sternenleuchten“.
Außerdem ist die Packung überdimensioniert und suggeriert mehr Inhalt. Das ist Täuschung der Verbraucher!
Verbraucher aus Meppen vom 05.02.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Trotz des Hinweises „NEU“ wird beim ersten Blick auf die Packung nicht deutlich, dass der Inhalt geringer als üblich ist.
Darum geht’s:
Teekanne bietet mit „Kuschelabend“ eine neue Sorte in der Serie Wintertees an. Die Teepackung ist von der Farbgebung sowie der Platzierung der Kennzeichnungselemente und der Werbung wie die anderen Winterteesorten gestaltet. Einzig auf der Schauseite ist oben ein farblich hervorgehobener Hinweis „NEU“ zu sehen. Die Höhe, Breite und Tiefe des Pappkartons entspricht den anderen Sorten.
Die Füllmengenkennzeichnung auf einer kurzen Seite lautet „18 Doppelkammerbeutel à 2,25 g Füllgewicht, Gesamtfüllgewicht 40,5 g“. Andere Sorten des Wintertees, beispielsweise „Süßer Bratapfel“ und „Winterzeit“, enthalten 20 Beutel à 2,5 Gramm und eine Gesamtfüllmenge von 50 Gramm.
Der Verbraucher ärgert sich, dass die neue Sorte bei gleich großem Karton weniger Inhalt hat.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht über seine Eigenschaften täuschen, beispielsweise über die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut Eichgesetz müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mehr Transparenz erforderlich: Dass gleich groß gebliebene Teeverpackungen bei neuen Sorten weniger Inhalt haben, damit müssen Verbraucher:innen nicht rechnen. Der Hinweis „NEU“ ist als Sortenhinweis gelernt und in keiner Weise geeignet, Kaufinteressierte über die Füllmengenreduktion gegenüber anderen Sorten der Wintertees zu informieren.
Fazit:
Teekanne sollte bei neuen Sorten auf den ersten Blick darauf hinweisen, wenn die Füllmenge gegenüber vergleichbaren Teesorten geschrumpft ist.
Stellungnahme Teekanne GmbH & Co. KG, Düsseldorf
Kurzfassung:
Bei TEEKANNE Kuschelabend und TEEKANNE Südafrikanische Traube handelt es sich um neue Sorten, die seit Markteinführung 18 Teebeutel enthalten. Eine Reduzierung bestehender Produkte erfolgte nicht. Das Beutelfüllgewicht ist jeweils auf die optimale Rezeptur abgestimmt. Die Angaben bezüglich Anzahl der Teebeutel sowie Beutelfüllgewicht sind auf der Verpackung klar und gesetzeskonform ausgewiesen.







