Essen to go: Gastronomie weist kaum auf Mehrwegverpackungen hin
Nur wenige Berliner Anbieter von Essen to go erfüllen die gesetzlichen Vorgaben zu Mehrwegangeboten. Das zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Berlin. Lediglich 7 von 56 geprüften Gastrobetrieben informieren ihre Kund:innen über eine Mehrwegalternative, nur 14 Betriebe bieten Mehrwegverpackungen an.
Um die Flut an Einwegkunststoffverpackungen einzudämmen, gibt es seit Januar 2023 die Verpflichtung für die Gastronomie, Essen to go in Mehrwegverpackungen anzubieten. Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeiter:innen und mehr als 80 Quadratmetern Betriebsgröße müssen Mehrwegverpackungen anbieten. Kleinere Betriebe sind nur verpflichtet, kundeneigene Gefäße zu befüllen.
Hinweis auf Mehrwegangebot ist Pflicht
Laut Verpackungsgesetz müssen alle Betriebe, die Essen to go in Einwegkunststoffverpackungen anbieten, ihre Kund:innen über eine Mehrwegalternative informieren. Das kann in Form von Thekenaufstellern oder Schildern erfolgen. Die Hinweise wie „Die Speisen und Getränke sind in Mehrwegbehältern erhältlich“ oder „Wir befüllen kundeneigene Mehrwegbehältnisse“ müssen gut lesbar sein.
Optimierungsbedarf ist groß
Schon zum zweiten Mal seit Inkrafttreten des Gesetzes prüfte die Verbraucherzentrale Berlin Restaurants, Cafés und Imbisse in allen Berliner Bezirken. Gegenüber Januar 2024 hat sich die Situation kaum gebessert. Auch im Januar 2025 informierten nur sieben (zwölf Prozent) der 56 geprüften Betriebe ihre Kund:innen über die Möglichkeit, Speisen und Getränke in Mehrweggefäßen mitzunehmen.
Gegenüber Januar 2024 ist der Anteil der Betriebe, die Mehrwegverpackungen anbieten, von 15 auf 25 Prozent gestiegen. 64 Prozent bieten immer noch ausschließlich Einwegkunststoffverpackungen und elf Prozent nur reine Papier- und/oder Aluminiumverpackungen an. Das Befüllen von mitgebrachten Gefäßen ist mit einer Ausnahme in allen Betrieben möglich. Jedoch zeigte die Stichprobe auch, dass knapp 58 Prozent der Gastrobetriebe immer noch nicht korrekt über die Mehrwegangebotspflicht informiert ist.
Anreize bieten und kontrollieren
Die Verbraucherzentrale Berlin appelliert an die Berliner Gastronomie, ihrer Mehrwegangebotspflicht nachzukommen. Von den Behörden fordert sie Unterstützung, beispielsweise in Form von Informationsmaterial. Außerdem sollten die Berliner Überwachungsbehörden regelmäßig kontrollieren, ob die Gastrobetriebe ihrer Verpflichtung nachkommen.
Damit die Verbraucher:innen das Mehrwegangebot auch nutzen, sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Berlin attraktives Anschauungsmaterial und finanzielle Vergünstigungen, beispielsweise eine Stempelkarte, sinnvoll. Nur zwei Betriebe nutzen bereits Anschauungsmaterial auf der Theke. Keiner der geprüften Betriebe bietet finanzielle Vergünstigungen an.
Quelle: Marktcheck Mehrwegangebot. Bericht der Verbraucherzentrale Berlin: vom 01.04.2025
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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