Margarine als „gut fürs Herz“ beworben – ist das zulässig?
Frage
Auf der fettreduzierten Margarine einer bekannten Marke steht ein Hinweis „gut für das Herz“. Auf der Seite steht dann „Reich an Omega 3, eine essenzielle Fettsäure, die gut für das Herz ist“ und „Omega 3 trägt zum Erhalt eines normalen Cholesterinspiegels bei“. Darf man das?
Verbraucherin aus St. Wendel vom 19.08.2026
Antwort
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Aussage „gut für das Herz“ kritisch zu sehen. Sie geht unserer Ansicht nach über die zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für Omega-3-Fettsäuren hinaus.
Gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln sind streng geregelt. Es dürfen nur ganz bestimmte, wissenschaftlich geprüfte und zugelassene Angaben auf Lebensmitteln verwendet werden. Für Omega-3-Fettsäuren ist unter anderem die Aussage „ALA trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei“ zugelassen.
Anbieter dürfen die Aussage nur verwenden, wenn das Lebensmittel mehrere Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere muss es eine ausreichende Menge der Omega-3-Fettsäure ALA (Alpha-Linolensäure) enthalten. Außerdem müssen Anbieter einen Hinweis ergänzen, dass die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von zwei Gramm ALA erreicht wird.
Die Aussage „gut für Herz“ ist sehr allgemein und muss daher mit einer zugelassenen Aussage belegt werden.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Aussage „gut fürs Herz“ aber nicht gleichbedeutend mit der Aussage „…trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei“. Denn der zugelassene Claim macht keine Aussage zur Herzgesundheit.
Ob die Angabe tatsächlich unzulässig ist, müsste im Einzelfall anhand der konkreten Verpackung geprüft werden – im Zweifel vor Gericht.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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