Lexikon
Geschützte geografische Angabe (g.g.A)

Das EU-weit einheitliche Siegel bedeutet "geschützte geografische Angabe" und stellt sicher, dass das Lebensmittel eine bestimmte Qualität aufweist und aus der genannten Region stammt. Mindestens eine Stufe der Produktion muss dabei im genannten geografischen Gebiet erfolgen.
Derzeit sind 112 Bezeichnungen aus Deutschland auf diese Weise geschützt. Neben der Nürnberger Rostbratwurst sind dies zum Beispiel das Lübecker Marzipan oder der Schwarzwälder Schinken. Zum Vergleich: Das strengere Siegel „geschützte geografische Ursprungsbezeichnung“ dürfen nur 31 Spezialitäten aus Deutschland tragen.
Mehr zum Thema erfahren Sie hier: EU-Herkunftskennzeichen: Das bedeuten die Siegel g.g.A. und g.U.
Podcast-Folge 3: Von hier oder doch weit gereist? Wie mit regionalen Lebensmitteln getrickst wird
In dieser Folge geht es um regionale Lebensmittel und wie mit Regionalwerbung getrickst wird. Christiane Seidel vom Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, was „regional“ eigentlich genau heißt, wo „regionale“ Produkte unter Umständen wirklich herkommen und was hinter den verschiedenen Regionalitätssiegeln steckt.
Mehr Infos zu regionalen Lebensmitteln finden Sie hier:
Das Storyboard zur Podcastfolge gibt es hier:
Storyboard Von hier oder doch weit gereist
Länge: 24:46 Minuten















