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Was in der Zutaten-Liste steht und was nicht in der Zutaten-Liste steht

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Was in der Zutaten-Liste steht und was nicht in der Zutaten-Liste steht

Verbraucher:innen wollen wissen:
Was steckt in unseren Lebensmitteln?
Eine Antwort auf diese Frage finden Verbraucher:innen in der Zutaten-Liste.

In der Zutaten-Liste steht:
Aus diesen Zutaten besteht das Lebensmittel.

Grundsätzlich gilt:
Die Zutaten-Liste muss vollständig sein.

Aber es gibt Ausnahmen.

 

Zutaten-Liste:
Wichtige Hilfe beim Einkaufen

 

Die Zutaten-Liste informiert über die Bestand-Teile eines Lebensmittels.

So ist die Reihen-Folge in der Zutaten-Liste:
Die Zutat mit dem größten Gewicht steht zuerst.
Die Zutat mit dem geringsten Gewicht steht am Ende.
Am Ende finden sich oft:

  • Gewürze
  • Aromen
  • Zusatz-Stoffe

Auch die Zutaten von den Zutaten werden genannt.
Zum Beispiel:
Bei einem Erdbeer-Joghurt ist das Wort Frucht-Zubereitung nicht ausreichend.
In der Zutaten-Liste steht daher Frucht-Zubereitung.
Und dahinter steht:
Erdbeeren, Zucker, Verdickungs-Mittel, roter Farb-Stoff.

Mengen-Kennzeichnung:
Wenn auf der Verpackung Zutaten abgebildet sind.
Oder wenn Hersteller mit bestimmten Zutaten werben:
Dann müssen Hersteller die Menge von diesen Zutaten genau angeben.
Die Angabe muss in Prozent gemacht werden.

Zum Beispiel hat ein Müsli folgenden Namen:
Knusper-Müsli mit Hasel-Nüssen.
Auf der Verpackung muss die Menge an Hasel-Nüssen stehen.
Die Angabe in Prozent steht aber nicht immer in der Zutaten-Liste.
Manchmal steht die Angabe in Prozent auch auf der Vorder-Seite von der Verpackung.
Zum Beispiel:
Knusper-Müsli mit 12 Prozent Hasel-Nüssen.

Allergen-Kennzeichnung:
Die Allergen-Kennzeichnung ist wichtig für Allergiker:innen.
Allergen bedeutet:
Diese Zutaten führen oft zu Allergien.
Oder zu Lebensmittel-Unverträglichkeiten.

Hersteller müssen Allergene in der Zutaten-Liste mit dem Allergen-Namen nennen.
Und hervorheben.
Zum Beispiel so:

  • Gewürze (mit Sellerie)
  • Emulgator Sojalecithin

Sellerie und Soja sind Allergene.
Deshalb wurden die beiden Wörter hervorgehoben.

 

Ausnahmen bei der Zutaten-Liste

 

Viele Verbraucher:innen schreiben der Verbraucher-Zentrale.
Sie möchten wissen:
Sind Zutaten-Listen vollständig?
Oder verschweigen manche Hersteller bewusst Zutaten?

Wir von Lebensmittel-Klarheit antworten:
Es gibt klare Vorschriften für die Zutaten-Liste.
Hersteller müssen sich an die Vorschriften halten.
Sie müssen die Zutaten-Liste richtig angeben.
Und vollständig.

Die Lebensmittel-Überwachung überprüft die Zutaten-Listen.

Aber es gibt Ausnahmen bei der Zutaten-Liste.

 

Keine Zutaten-Liste bei unverpackten Lebensmitteln

 

Bei unverpackten Lebensmitteln gibt es in der Regel keine Zutaten-Liste.
Zum Beispiel beim Bäcker.
Oder beim Metzger.

Verbraucher:innen erfahren hier nicht:
Woraus besteht das Lebensmittel?

Nur wenn Zusatz-Stoffe verwendet wurden:
Dann erfahren es Verbraucher:innen.
Zum Beispiel müssen die folgenden Angaben auf einem Schild stehen:

  • mit Farb-Stoff
  • mit Phosphat

Die Allergene können entweder auf einem Schild stehen.
Oder die Verkäufer:innen informieren die Kund:innen.

Zusatz-Stoffe müssen irgendwo geschrieben sein.
Über die Allergene können auch die Verkäufer:innen informieren.

Wenn die Verkäufer:innen die Verbraucher:innen informieren:
Dann muss es auf Wunsch der Verbraucher:innen auch eine Liste mit den Infos zum Nachlesen geben.

Manche Geschäfte haben einen Katalog mit der vollständigen Zutaten-Liste von ihren Lebensmitteln.
Zum Beispiel Bäcker.
Oder Metzger.

 

Zutaten-Klassen

 

In manchen Fällen erfahren Verbraucher:innen nicht die genauen Zutaten.
Wenn in einem Lebensmittel wenig Kräuter oder Gewürze sind:
Dann reicht das Wort Kräuter.
Oder das Wort Gewürze.

Wenn im Lebensmittel etwas mehr Kräuter drin sind.
Oder etwas mehr Gewürze:
Dann muss der Name angegeben werden.

Die folgenden Namen für Zutaten-Klassen sind zum Beispiel erlaubt:

  • Fisch
    Es reicht das Wort Fisch.
    Es muss nicht dastehen: Thunfisch.
    Oder Lachs.
  • Käse
    Es reicht das Wort Käse.
    Es muss nicht dastehen: Gouda.
    Oder Emmentaler.
  • Stärke

Allergene müssen aber immer angegeben werden.
Wenn zum Beispiel in der Gewürz-Mischung Sellerie enthalten ist:
Dann muss Sellerie angegeben werden.
Sellerie ist ein Allergen.

 

Zusatz-Stoffe in Zutaten

 

Normalerweise gilt:
Zusatz-Stoffe müssen in der Zutaten-Liste angegeben werden.

Es gibt aber eine Ausnahme:
Wenn ein Zusatz-Stoff über eine Zutat ins Lebensmittel gelangt.
Und wenn der Zusatz-Stoff im Lebensmittel keine besondere Wirkung zeigt:
Dann muss der Zusatz-Stoff nicht angegeben werden.

Zum Beispiel wird Silicium-Dioxid in Salz eingesetzt:
So dass das Salz besser rieselt.
Auf der Verpackung muss das Silicium-Dioxid in der Zutaten-Liste stehen.

Wenn das Salz mit dem Silicium-Dioxid in einem Fertig-Gericht verwendet wird:
Dann steht in der Zutaten-Liste vom Fertig-Gericht nur noch das Wort Salz.
Dann steht dort nicht mehr Silicium-Dioxid.

Das Silicium-Dioxid hat keine Wirkung mehr im Fertig-Gericht.
Denn das Salz hat sich aufgelöst.

 

Verarbeitungs-Hilfs-Stoffe

 

Was sind Verarbeitungs-Hilfs-Stoffe?
Verarbeitungs-Hilfs-Stoffe werden bei der Herstellung von einem Lebensmittel eingesetzt.
Anschließend werden diese Stoffe wieder entfernt.

Aber manchmal werden die Stoffe nur teilweise entfernt.
Das ist nicht beabsichtigt.
Aber so kommen winzige Mengen davon ins Lebensmittel.

Kund:innen erfahren nichts von den Verarbeitungs-Hilfs-Stoffen.
Denn die Verarbeitungs-Hilfs-Stoffe werden nicht in der Zutaten-Liste angegeben.


Wenn in den Verarbeitungs-Hilfs-Stoffen Allergene enthalten sind: Dann müssen die Allergene angegeben werden. 

So kann man Verarbeitungs-Hilfs-Stoff verstehen:
Für die Herstellung von einigen Getränken werden Klärungs-Mittel verwendet:

  • für Wein
  • für Bier
  • für Frucht-Säfte

Die Getränke sollen nicht trüb sein.
Sondern sie sollen klar sein.
Klärungs-Mittel sind Verarbeitungs-Hilf-Stoffe.
Gelatine ist zum Beispiel ein Klärungs-Mittel.
Gelatine ist kein Allergen.
Deshalb muss Gelatine nicht angegeben werden.
Hühner-Eiweiß ist auch ein Klärungs-Mittel.
Hühner-Eiweiß ist ein Allergen.
Deshalb muss Hühner-Eiweiß in der Zutaten-Liste angegeben werden.

Träger-Stoffe gelten nicht als Zutaten

 

Träger-Stoffe sind zum Beispiel:

  • Alkohol
  • Speise-Öl
  • Zucker
  • Malto-Dextrin

Träger-Stoffe dienen als Träger für andere Stoffe.
Manche anderen Stoffe können allein nicht verwendet werden.
Sie brauchen einen Träger.

Diese anderen Stoffe sind zum Beispiel:

  • Zusatz-Stoffe
  • Aromen
  • Vitamine

Wenn Träger-Stoffe nur für die anderen Stoffe verwendet werden:
Dann gelten sie nicht als Zutaten.
Und so müssen sie nicht in der Zutaten-Liste angegeben werden.

Nur wenn Träger-Stoffe Allergene enthalten:
Dann müssen die Allergene in der Zutaten-Liste angegeben werden.

 

Verunreinigungen

 

Die Zutaten-Liste bedeutet:
Hersteller haben diese Zutaten absichtlich dem Lebensmittel hinzugefügt.

Aber es gibt auch Verunreinigungen.
Sie sind unbeabsichtigt.

Lebensmittel kommen mit Umwelt-Stoffen in Kontakt.
Und so kommt es zu Verunreinigungen.

Hersteller benutzen zum Beispiel Pflanzen-Schutz-Mittel.
Oder Medikamente für Tiere.

Es gibt viele Gesetze zum Problem der Verunreinigung.
In den Gesetzen stehen Höchst-Mengen für Verunreinigungen.
Wenn mehr Verunreinigung im Lebensmittel ist:
Dann darf es nicht verkauft werden.

Die Lebensmittel-Überwachung kontrolliert die Mengen an Verunreinigungen.

Tatsächlich kommt es häufig zu Verunreinigungen in Lebensmitteln.
Aber die Menge ist meistens sehr gering.
Deshalb ist die Verunreinigung nicht gefährlich für die Gesundheit.

Die Verunreinigungen müssen nicht auf der Verpackung angegeben werden.


Meinung von der Verbraucher-Zentrale

 

Hersteller müssen bei unverpackten Lebensmitteln keine Zutaten angeben.

Manche Menschen brauchen aber eine Zutaten-Liste:

  • weil sie sich gesund ernähren wollen
  • weil sie Probleme mit der Gesundheit haben

Diese Menschen können keine unverpackten Lebensmittel kaufen.
Sie müssen verpackte Lebensmittel kaufen.

Wir von Lebensmittel-Klarheit fordern:
Mündliche Auskünfte müssen verlässlich sein.
Mündliche Auskünfte heißt hier:
Verkäufer:innen können den Kund:innen die Zutaten sagen.
Verlässlich bedeutet hier:
Die Verkäufer:innen müssen die Zutaten gut kennen.

Außerdem sollen die Verkäufer:innen eine Zutaten-Liste haben.
So dass die Verbraucher:innen die Zutaten-Liste auch selbst nachlesen können.

Es soll keine Ausnahmen geben.
Ausnahmen verunsichern Verbraucher:innen.

Wir von Lebensmittel-Klarheit fordern:
Hersteller sollen bei allen Lebensmitteln die Zutaten angeben.

Und auch Zusatz-Stoffe sollen angegeben werden.
Unabhängig davon, wie sie ins Lebensmittel kommen.

Es soll bei den Zutaten-Listen bessere Vorschriften geben.
Nur wenn es bei den Zutaten-Listen klare Vorschriften gibt:
Dann können Verbraucher:innen Lebensmittel miteinander vergleichen.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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