Gericht verbietet Kundenbewertungen mit der Aussage „bekömmlich“

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Gericht verbietet Kundenbewertungen mit der Aussage „bekömmlich“

Das Landgericht Bochum hat einer Kaffeerösterei verboten, im Online-Shop Kundenbewertungen darzustellen, die den Kaffee als „bekömmlich“ beschreiben. Das Unternehmen habe mit der mehrfachen Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ die Aussagen als Werbung genutzt. Die Firma muss nun eine Vertragsstrafe an den Kläger zahlen. 

Geklagt hatte ein Wirtschaftsverband, der die Kaffeerösterei zuvor wegen der Verwendung der gesundheitsbezogenen Angaben „magenschonend“ und „bekömmlich“ abgemahnt hatte. Die Firma sagte in einer strafbewährten Unterlassungserklärung dem Kläger gegenüber zu, den Kaffee nicht mehr als „bekömmlich“ und „magenschonend“ zu bewerben. Nachfolgend zeigte sie in ihrem Online-Shop jedoch bei jedem Kaffeeangebot Kundenbewertungen, in denen häufig der Begriff „bekömmlich“ auftauchte. Daraufhin forderte der Wirtschaftsverband Vertragsstrafe.

Die beklagte Kaffeerösterei wies den Vorwurf zurück mit der Begründung, sie habe keinerlei Einfluss auf die Bewertungen genommen. Um seinen Anspruch auf Vertragsstrafe geltend zu machen, zog der Wirtschaftsverband vor Gericht.

Kundenbewertungen zu eigen gemacht

Im nachfolgenden Gerichtsverfahren kamen die Richter zu dem Schluss, die Kundenbewertungen seien durchaus der Rösterei zuzuordnen, da sie mit den Aussagen auf ihrer Homepage ihre Produkte bewirbt. 

Auch das Argument, dass das Bewertungstool durch einen Dritten betreut würde, ließ das Gericht nicht gelten. Die Rösterei hätte vom Dienstleister verlangen müssen, problematische Bewertungen zu entfernen oder zu verändern. Die Vertragsstrafe sei gerechtfertigt, so die Richter.

Das vorliegende Urteil zeigt, dass Kundenbewertungen auch nicht für Werbung „durch die Hintertür“ genutzt werden dürfen. 

Quelle: Urteil des Landgerichts Bochum vom 21.11.2024, Az. 14 O 65/24

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Christian Steiner
30.04.2025 - 13:23

Hallo,

ist es eigentlich theoretisch möglich, sich mit noch unwichtigeren Dingen zu beschäftigen?

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