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Werbung „Ohne Süßstoffe“, aber mit Steviolglycosiden

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Werbung „Ohne Süßstoffe“, aber mit Steviolglycosiden

Frage

Ein Kollagenpulver wird auf der Verpackung mit „ohne Süßstoffe“ beworben, obwohl es laut Zutatenliste „Süßungsmittel: Steviolglycoside“ enthält. Nach meinem Verständnis gelten Steviolglycoside (E 960) lebensmittelrechtlich als Süßstoff, auch wenn sie pflanzlichen Ursprungs sind. Ist das erlaubt?

Verbraucherin aus Neuss vom 01.02.2026

Antwort

Nein, die Werbung „ohne Süßstoffe“ ist nicht zulässig, wenn das Kollagenpulver Steviolglycoside enthält. 

Laut der Zusatzstoffverordnung zählen Steviolglycoside zu den Süßungsmitteln. Sie werden bezeichnet als:

  • Steviolglycoside aus Stevia (E 960 a), 
  • Steviolglycoside aus Fermentation (E 960 b), 
  • enzymatisch hergestellte Steviolglycoside (E 960 c) oder 
  • glycosylierte Steviolglycoside (E 960 d).

Süßungsmittel können sowohl Süßstoffe als auch Zuckeraustauschstoffe sein. Stevia zählt zu den Süßstoffen. Diese sind im Gegensatz zu den Zuckeraustauschstoffen praktisch kalorienfrei und wirken nicht abführend. 

Informationen über Lebensmittel dürfen laut Lebensmittelinformationsverordnung nicht täuschen. Die Werbung „ohne Süßstoffe“ für ein Produkt ist irreführend, wenn „Süßungsmittel: Steviolglycoside“ im Zutatenverzeichnis steht. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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