Werbung „Ohne Süßstoffe“, aber mit Steviolglycosiden
Frage
Ein Kollagenpulver wird auf der Verpackung mit „ohne Süßstoffe“ beworben, obwohl es laut Zutatenliste „Süßungsmittel: Steviolglycoside“ enthält. Nach meinem Verständnis gelten Steviolglycoside (E 960) lebensmittelrechtlich als Süßstoff, auch wenn sie pflanzlichen Ursprungs sind. Ist das erlaubt?
Verbraucherin aus Neuss vom 01.02.2026
Antwort
Nein, die Werbung „ohne Süßstoffe“ ist nicht zulässig, wenn das Kollagenpulver Steviolglycoside enthält.
Laut der Zusatzstoffverordnung zählen Steviolglycoside zu den Süßungsmitteln. Sie werden bezeichnet als:
- Steviolglycoside aus Stevia (E 960 a),
- Steviolglycoside aus Fermentation (E 960 b),
- enzymatisch hergestellte Steviolglycoside (E 960 c) oder
- glycosylierte Steviolglycoside (E 960 d).
Süßungsmittel können sowohl Süßstoffe als auch Zuckeraustauschstoffe sein. Stevia zählt zu den Süßstoffen. Diese sind im Gegensatz zu den Zuckeraustauschstoffen praktisch kalorienfrei und wirken nicht abführend.
Informationen über Lebensmittel dürfen laut Lebensmittelinformationsverordnung nicht täuschen. Die Werbung „ohne Süßstoffe“ für ein Produkt ist irreführend, wenn „Süßungsmittel: Steviolglycoside“ im Zutatenverzeichnis steht.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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