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Kennzeichnung von Pektinen in Obstkonserven

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Kennzeichnung von Pektinen in Obstkonserven

Frage

Reicht die Angabe „Pektine“ im Zutatenverzeichnis aus? Ich sehe das neuerdings auf etlichen Marmeladen und Konfitüren, wo zuvor eindeutig Apfelpektin gestanden hat? Oder war zuvor gar keine Gelierung nötig (und daher auch kein Geliermittel), weil der Fruchtanteil höher war? 

Verbraucher:in aus Dresden vom 06.04.2026

Antwort

Pektin wird in Marmeladen und Konfitüren überwiegend als Geliermittel eingesetzt. Es muss dann als Zusatzstoff mit der Funktionsklasse gekennzeichnet werden – entweder als „Geliermittel: Pektin“ oder als „Geliermittel: E 440“. Weniger stark verarbeitetes Pektin zählt nicht als Zusatzstoff. Hier ist eine Kennzeichnung als „Apfelpektin“ oder „Zitruspektin“ möglich. 

Pektine sind pflanzliche Ballaststoffe, die in den Zellwänden vieler Pflanzen, beispielsweise in Obst und Gemüse, vorkommen. Da sie Wasser binden können, werden sie in Lebensmitteln, beispielsweise Marmelade oder Konfitüre, häufig als Gelier- oder Verdickungsmittel eingesetzt. Industriell werden Pektine mithilfe einer verdünnten Säure aus Pressrückständen von Äpfeln oder Zitrusfrüchten extrahiert.

Die Kennzeichnung richtet sich danach, wie stark das Pektin verarbeitet ist: 

  • Hochgereinigtes Pektin in Pulverform gilt als Zusatzstoff. Es hat die Zusatzstoffnummer E 440 und muss mit der Funktionsklasse gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung lautet dann beispielsweise entweder „Geliermittel: Pektin“ oder „Geliermittel: E 440“. 
  • Weniger hochverarbeitetes Pektin in flüssiger Form zählt laut Zusatzstoffverordnung nicht als Zusatzstoff. Es hat keine E-Nummer und muss nicht mit der Funktionsklasse gekennzeichnet werden. Hierfür gibt es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung. Die Kennzeichnung könnte zum Beispiel „Apfelpektin“ oder „flüssiges Pektin“ lauten. 

Eine kleine Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit hat gezeigt, dass in Fruchtaufstrichen üblicherweise das Geliermittel Pektin als Zusatzstoff eingesetzt wird. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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