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Weißbier mit Zitrone oder Radler?

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Weißbier mit Zitrone oder Radler?

Frage 

Auf der Verpackung (6er-Pack) eines Biergetränks steht „Weißbier alkoholfrei Zitrone“. Tatsächlich handelt es sich aber um ein alkoholfreies Weißbier-Radler mit nur 55 % alkoholfreiem Weißbier (Schankbier) und 45 % Erfrischungsgetränk (Zitronen-Limonade). Dies ist nur kleingedruckt seitlich auf der Verpackung angegeben (Zutaten). Wenn alkoholfreies Weißbier draufsteht und nur so auch im Wochenflyer beworben wurde, erwarte ich, dass auch reines Weißbier mit Geschmacksstoff drin ist und kein Radler-Getränk mit halb Bier und halb Limonade. Ist die Kennzeichnung in Ordnung? 

Antwort: 

Aus dem Produktnamen “Weißbier alkoholfrei Zitrone” geht nicht klar hervor, dass es sich um ein Biermischgetränk mit Zitronenlimonade handelt. Da Weizenbier in der Gastronomie auch mit Zitronenscheiben angeboten wird, kann die Aufschrift als alkoholfreies Bier mit etwas Zitrone missverstanden werden. Allerdings scheint bei Biermischgetränken eine Kennzeichnung, die auf der Schauseite in erster Linie die Geschmacksrichtung angibt, üblich zu sein. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist wichtig, dass die Kennzeichnung der Schauseite keinen falschen Eindruck zur Art des Getränks vermittelt. 

Das Angebot an Biermischgetränken auf dem Markt ist groß, entsprechend unterschiedlich ist die Zusammensetzung der einzelnen Getränke. Auf der Vorderseite von Lebensmitteletiketten und Verpackungen steht häufig nur der Produktname, aus dem nicht immer klar hervorgeht, um was für ein Getränk es sich handelt. Für diesen Produktnamen gibt es keine speziellen rechtlichen Vorschriften. Er darf allerdings nicht täuschen. 

Spezielle Rechtsvorschriften gibt es hingegen für die Bezeichnung, die oftmals klein gedruckt auf der Rückseite der Verpackung zu finden ist. Sie muss nüchtern und klar darstellen, um was für ein Lebensmittel es sich bei dem Produkt handelt. Für einige Lebensmittel wie Milch, Fruchtsaft oder Margarine gibt es rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen. 

Eine korrekte Bezeichnung für ein “Radler” wäre beispielsweise “Biermischgetränk aus 60 % Bier und 40% Zitronenlimonade”. Tatsächlich ist diese Bezeichnung bei Biermischgetränken meist auf der Rückseite zu finden. Auf der Vorderseite vieler Produkte ist die Zusammensetzung hingegen häufig nicht erkennbar. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Verbraucher:innen grundsätzlich bei Lebensmitteln auf den ersten Blick erkennen können, um was für ein Produkt es sich handelt. Das trifft auch für eine klare Kennzeichnung von Biermischgetränken zu. Die Schauseite sollte keinen falschen Eindruck vermitteln. Dort sollte bereits stehen, woraus das Getränk besteht, am besten mit den jeweiligen Anteilen an Bier, Limonade und gegebenenfalls anderen kaufentscheidenden Zutaten. 

Um mehr über die Erwartungen von Verbraucher:innen zur Kennzeichnung von Biermischgetränken zu erfahren, werden wir dazu demnächst eine Umfrage durchführen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Krejci
16.07.2022 - 15:06

Zu geringe Infos für Diabetiker!

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