Fragen & Antworten

Warum tragen alkoholische Getränke keinen Warnhinweis?

Frage 

Es geht mir hier um eine Grundsatzfrage im Lebensmittelrecht. Warum dürfen jegliche alkoholische Getränke ohne eine Kennzeichnung ihrer gesundheitsgefährdenden Eigenschaften verkauft werden? Inzwischen ist schon lange bewiesen, dass es keinen risikolosen Alkoholkonsum gibt. Es gibt nur einen risikoarmen Konsum. Laut Lebensmittelrecht dürften also alkoholische Getränke gar nicht verkauft werden. Ein Lebensmittel muss sicher sein. Zumindest müsste auf das Risiko der Gesundheitsschädigung hingewiesen werden, da diese auch bei normalem Konsum bereits besteht. Laut Stoffliste des Bundes sind psychotrope Stoffe überhaupt nicht genehmigungsfähig. Auf welcher Gesetzesgrundlage werden dann alkoholische Getränke als ganz normale Lebensmittel verkauft? Ohne jeden Warnhinweis für Verbraucher:innen? 

Antwort

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden – das ist unumstritten. Getränke wie Bier und Wein werden allerdings bereits seit Jahrtausenden konsumiert und sind gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Im Laufe der Jahre wurden verschiedene rechtliche Regelungen erlassen, um den Alkoholkonsum zu regulieren. Die Rechtslage entwickelt sich weiter und es gibt auf nationaler und europäischer Ebene verschiedene Bestrebungen, den Alkoholkonsum zu verringern. Inzwischen werden auch Warnhinweise diskutiert.

Rechtliche Regelungen, die den Alkoholkonsum regulieren sollen, sind beispielsweise das Verkaufsverbot an Jugendliche, die Alkoholsteuer, das Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben auf alkoholischen Getränken sowie die Einschränkung der Werbung im Hinblick auf Kinder und Jugendliche. 
Fachorganisationen wie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fordern weitergehende Maßnahmen. Das BfR hat sich auf seiner Homepage bereits für Warnhinweise auf alkoholischen Getränken ausgesprochen.

Anfang 2021 hat die Europäische Kommission ihren „Plan gegen Krebs“ vorgelegt, der als Präventionsmaßnahme auch eine bessere Aufklärung über das mit Alkoholkonsum verbundene Krebsrisiko vorsieht. In der Diskussion sind unter anderem eine höhere Besteuerung von alkoholischen Getränken, die verpflichtende Angabe des Zutatenverzeichnisses und der Nährwerte sowie gesundheitsbezogene Warnhinweise auf den Etiketten. Gleichzeitig hat die Kommission allerdings klargestellt, dass es für alkoholische Getränke keine Schockbilder wie bei Tabakprodukten geben soll.    

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind alkoholhaltige Getränke tatsächlich noch zu weit von einer klaren Kennzeichnung entfernt. So ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass es beispielsweise Warnhinweise für Schwangere, Stillende und Kinder vor Koffein in Getränken und Lebensmitteln gibt, aber nicht vor Alkohol. Von den für Lebensmittel vorgeschriebenen Informationen zur Zusammensetzung sind alkoholhaltige Getränke weitgehend ausgenommen. 
Unserer Ansicht nach sind verpflichtende Warnhinweise auf alkoholischen Getränken überfällig. Zur Information der Käufer:innen über die einzelnen Getränke sollten endlich auch ein Zutatenverzeichnis sowie die Nährwerttabelle verpflichtend sein. 

Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Kennzeichnungsproblematik informiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Kohl
05.03.2023 - 17:21

Ich finde es nicht richtig das auf Alkohol und Spirituosen keine Warnhinweise stehen ( wie Alkohol schadet dem Neugeboren erheblich usw. Alkohol vermindert erheblich das Autofahren usw. Wieviel Autofahrer bauen Unfälle mit Tödlichem Ausgang verdammt noch mal muss das sein? wo ist der Staat da? Ich bin der Meinung das der Alkohol genauso gegenzeichnet muss wie die Zigaretten und Drogen.

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