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Warum kann ich die Mönchsfrucht kaufen?

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Warum kann ich die Mönchsfrucht kaufen?

Frage 

Ich habe eine Frage bezüglich neuartiger Lebensmittel. Wenn Dinge wie beispielsweise die Mönchsfrucht nicht zugelassen sind, wieso kann ich sie trotzdem in Online-Shops oder Asia-Läden kaufen? Wer kontrolliert so etwas und stimmt es, dass viele Anbieter mit der Kennzeichnung "ausschließlich für Tiere" die Gesetze umgehen?

Antwort

Lebensmittel, die als Novel Food eingestuft wurden und in der EU keine Zulassung haben, dürfen in der Europäischen Union auch nicht verkauft werden. Das gilt – wie Sie richtig schreiben – auch für die Mönchsfrucht (Siraitia grosvenorii), die bislang keine Zulassung in der EU hat. 

Tatsächlich versuchen einige Händler die rechtlichen Regelungen zu umgehen, indem sie ihre Produkte nicht als Lebensmittel, sondern als Futtermittel für Tiere oder als Kosmetika auf den Markt bringen. Je nachdem, wie die Produkte beworben werden, wurden solche Marketingstrategien aber bereits von Gerichten für unzulässig erklärt. Beispielsweise gibt es Händler, die ihre Produkte als Kosmetikum auf den Markt bringen, aber trotzdem Verzehrsempfehlungen aufdrucken, sodass davon auszugehen ist, dass Verbraucher:innen es als Lebensmittel verzehren. Solche Marketingstrategien sind nicht nur unzulässig, sondern können auch gefährlich sein, wenn die Produkte nicht sicher sind. Die Behörden sollten solche Produkte aus dem Verkehr ziehen.  

In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung für die Kontrollen zuständig. Speziell für Produkte im Onlinehandel wurde die Internetkontrollstelle G@ZIELT des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ins Leben gerufen. 

Gerade im Internet versuchen Anbieter immer wieder, gesetzliche Regelungen zu umgehen. Eine groß angelegte, europaweite Kontrollaktion von 1100 Onlineshops zeigte bereits im Jahr 2017: Viele Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel enthalten nicht zugelassene, neuartige Substanzen (Novel Food) oder werben mit unzulässigen Gesundheitsversprechen und dürften daher gar nicht verkauft werden. Der Bericht der Europäischen Kommission kam damals zu dem Schluss, dass der Online-Handel mit Lebensmitteln stärker kontrolliert werden muss.  

Problematisch ist es, wenn Online-Shops kein Impressum angeben oder ihren Sitz im Nicht-EU-Ausland haben. In diesen Fällen ist die rechtliche Verfolgung von Verstößen schwierig. Droht eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit, haben die Behörden die Möglichkeit, über das Schnellwarnsystem RASSF europaweit zu warnen und Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssen die Kontrollmaßnahmen für den Onlinehandel weiter verstärkt werden, um den Verkauf nicht zugelassener oder aggressiv beworbener Produkte zu unterbinden.  
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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