Unklare Preiskennzeichnung in einer Bäckerei
Frage
Ich habe heute in einer Bäckerei ein Preisschild mit roter Schrift gesehen. Angeboten wurden Salz-, Mohn-, Pfeffer- und Sesamstangen für „ab 1 Euro“. Der Zusatz „ab“ war recht klein geschrieben. Beim Bezahlen wurden dann 1,20 Euro verlangt – mit der Erklärung, es sei ja ein „Ab-Preis“. Ist diese Art der Preisgestaltung zulässig? Ich sehe hier eine bewusste Täuschung.
Verbraucher aus Mitterteich vom 21.07.2026
Antwort
Nein. Auch aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist diese Art der Preisangabe täuschend und damit nicht erlaubt.
In der Preisangabenverordnung ist festgelegt, dass Preisangaben klar und wahr sein müssen. Außerdem müssen sie dem Angebot oder der Ware eindeutig zuzuordnen sein.
Die Angabe „ab 1 Euro“ ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit weder klar noch eindeutig. Ist der Hinweis „ab“ zudem noch kleiner geschrieben als der Preis selbst, ist die Angabe sogar täuschend, wenn der Anbieter dann mehr verlangt. Sie verstößt damit gegen die Preisangabenverordnung.
Ist der Anbieter nicht einsichtig, können Sie das Ordnungsamt informieren.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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