Shrinkflation: Versteckte Preiserhöhung beim Bäcker
Frage
In meiner Bäckerei wiegt eine bestimmte Brotsorte, die früher 750 Gramm hatte, jetzt nur noch 600 Gramm, ohne Hinweis. Das Brot ist seit der Gewichtsreduzierung deutlich teurer geworden. Hätte die Bäckerei außer auf die Preiserhöhung auch auf das reduzierte Gewicht hinweisen müssen?
Verbraucher:in aus der Pfalz vom 13.05.2026
Antwort
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ja. Wie bei verpackten Lebensmitteln kann es aus unserer Sicht auch bei loser Ware irreführend sein, wenn Anbieter bei bekannten Produkten das Gewicht verringern, ohne dass dies auf den ersten Blick zu erkennen ist.
Bei verpackten Lebensmitteln ist es ein bekannter Trick: In der Verpackung steckt plötzlich weniger Inhalt bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis. Über solche versteckten Preiserhöhungen (Shrinkflation) ärgern sich Verbraucher:innen.
Hat sich die Verpackung ansonsten nicht oder kaum verändert, kann es sich sogar um verbotene Irreführung handeln, wie ein aktuelles Urteil gegen den Milka-Hersteller Mondelez zeigt. Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht eine solche versteckte Preiserhöhung ohne deutlichen Hinweis auf die verringerte Füllmenge verboten hat.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass versteckte Preiserhöhungen durch Shrinkflation für mindestens sechs Monate mit einem klaren Hinweis auf der Verpackung gekennzeichnet werden müssen. In einigen europäischen Ländern wie Österreich, Frankreich und Ungarn gibt es bereits Gesetze, die Händler verpflichten, verringerte Füllmengen am Regal zu kennzeichnen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssen Preiserhöhungen und Gewichtsveränderungen grundsätzlich auch bei loser Ware, beispielsweise in Bäckereien, transparent sein. Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zeigen allerdings, dass schon bei verpackten Lebensmitteln häufig ein deutlicher Hinweis auf die verringerte Füllmenge fehlt. In Bäckereien ist eine Täuschung vermutlich schwerer nachzuweisen und ein verpflichtender Hinweis schwieriger durchzusetzen als bei verpackten Lebensmitteln.
In jedem Fall sollten bei Brot Angaben zum Gewicht, zum Preis sowie zum Grundpreis einwandfrei lesbar sein, um Verbraucher:innen eine gute Kaufentscheidung zu ermöglichen. Das ist aus unserer Erfahrung bei vielen Bäckereien nicht der Fall.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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