Fragen & Antworten

Sind Lockvogelpreise am Regal erlaubt?

Teasertitel
Sind Lockvogelpreise am Regal erlaubt?

Frage

Oft stelle ich an der Kasse fest, dass der Preis an der Kasse nicht mit dem Regalpreis übereinstimmt. Es wird immer mit Achselzucken kommentiert, wenn ich das Personal darauf anspreche. Mir bleibt dann nichts anders übrig, als das Produkt stehenzulassen.

Dürfen die Discounter und Supermärkte die Regalpreise als Lockmittel verwenden? Viele schauen nicht drauf und zahlen am Ende mehr als sie sollten.

Antwort

Grundsätzlich müssen Preisangaben korrekt sein. Weicht der Preis an der Kasse von dem am Regal ab, so gilt der Preis an der Kasse, denn erst dort kommt rechtlich der Kaufvertrag zustande. Sie haben aber in diesem Fall das Recht, den Kauf an der Kasse abzulehnen. Haben Sie allerdings den Verdacht, dass ein Markt die Preise am Regal systematisch als „Lockvogelpreise“ nutzt, können Sie auch das Ordnungsamt informieren.

Für Verbraucher:innen bedeutet die Regelung leider, dass sie an der Kasse aufmerksam sein müssen und die angezeigten Preise überprüfen müssen. Im Supermarkt können Sie die eingescannten Preise deshalb in der Regel gut sehen – zum Beispiel, indem Sie auf einem großen Display erscheinen, wenn der oder die Kassierer:in die Waren scannt. Wenn Sie die Preise an der Kasse nicht prüfen können, sollten Sie den Kassenzettel direkt nach dem Bezahlen noch am Einkaufsort kontrollieren.

Es gilt aber das Gebot der Preiswahrheit und Preisklarheit. Eine falsche Preisauszeichnung – insbesondere, wenn sie wiederholt oder gar systematisch vorkommt – verstößt gegen das gesetzliche Gebot der Preistransparenz. In diesen Fällen können Sie sich zunächst bei der Geschäftsführung beschweren. Sollten Sie öfter falsche Preise an den Regalen finden, können Sie auch das Ordnungsamt informieren.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (3 Stimmen)
Josef
17.01.2024 - 15:51

Ein ganz schlechter Witz.

Ich kaufe im Supermarkt ein, vergleiche Produkte und Preis, und bekommean der dann einen Kassenzettel mit 100 Artikeln und Preisen. Wie soll ich denn im Nachhinein prüfen, ob die berechneten Preise bei allen Artikeln dem Regalpreis entsprechen?

Was ist das für ein Dünnschiss "Grundsätzlich müssen Preisangaben korrekt sein", aber eben nur grundsätzlich und am Ende dann doch nicht?

Es ist nur noch zum kotzen.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.