Lockangebot? Preisangaben auf Werbetafel vor dem Geschäft
Frage
In unserem Bioladen steht jede Woche vor der Tür ein Aufsteller mit den aktuellen Wochenangeboten. Diese Woche zum Beispiel Zucchini für 3,95 Euro pro Kilo, Champignons für 0,88 Euro pro 100 Gramm. Im Laden waren die Zucchini mit 9,90 Euro pro Kilo und die Champignons mit 0,99 pro 100 Gramm ausgezeichnet. Angeblich seien die Angebote nicht geliefert worden. Der an der Tür angegebene Lauch war gar nicht vorhanden. Nun meine Frage: Kann ich auf die angegebenen Preise vom Aufsteller bestehen oder nicht?
Verbraucherin aus Römhild vom 16.01.2026
Antwort
Leider nicht. Sie können den teuren Preis zwar ablehnen. Der Händler ist aber nicht verpflichtet, Ihnen das Gemüse zu dem günstigeren Preis zu verkaufen. Kommt das von Ihnen geschilderte Vorgehen häufiger vor, besteht der Verdacht, dass der Händler den Aufsteller systematisch für Lockangebote nutzt. Dann sollten Sie das Ordnungsamt über das unseriöse Vorgehen informieren.
Grundsätzlich müssen Preisangaben korrekt sein. Rein rechtlich gelten sie aber zunächst als „Einladung zum Angebot“. Rechtlich gesehen kommt der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande, wenn sich Käufer:in und Verkäufer:in über den Preis einig sind. Sie haben also immer die Möglichkeit, den Kauf zum teureren Preis abzulehnen. Umgekehrt ist der Händler nicht verpflichtet, Ihnen das Gemüse zum günstigeren Preis zu verkaufen.
Es gilt aber das Gebot der Preiswahrheit und Preisklarheit. Angebote dürfen nicht irreführend sein. Lockangebote, also vermeintliche Angebote, die gar nicht oder nicht in ausreichende Menge erhältlich sind, oder eine falsche Preisauszeichnung verstoßen gegen das gesetzliche Gebot der Preistransparenz. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Bioladen den Aufsteller mit den aktuellen Angeboten entfernen, wenn er diese nicht vorrätig hat. Wenn solche Fälle wiederholt vorkommen, können Sie das Ordnungsamt informieren.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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