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Tintenfischringe in Backteig

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Tintenfischringe in Backteig

Frage

Ich habe online nach "Tintenfisch" gesucht und bei einem Discounter und "Tintenfischringe" aus "feinzerkleinertem Tintenfisch zusammengefügt" gefunden – also Ringe aus einem Tintenfischbrei! Schlimmer geht immer! Das ist Resteverwertung aus der untersten Schublade! Ist das so zulässig? Es sind nicht einmal Kalamari sondern es kann auch Oktopus sein oder Sepia oder jede andere Tintenfischart.

Antwort

Das von Ihnen geschilderte Produkt mag nicht Ihren Erwartungen entsprechen, doch es ist nicht verboten, ein Produkt aus zerkleinertem Tintenfisch anzubieten. Wichtig ist aber, dass die Kennzeichnung nicht täuschend ist. Verbraucher:innen sollten auf den ersten Blick erkennen können, worum es sich handelt.  

Verarbeitete Fisch- und Weichtiererzeugnisse, wie panierte Tintenfischringe, müssen weniger ausführlich gekennzeichnet werden als unverarbeitete Fisch- und Weichtierprodukte. Während für unverarbeitete Produkte neben der Handelsbezeichnung auch der wissenschaftliche Name der Fischart sowie Angaben zu Fangmethode und Fanggebiet verpflichtend sind, sind diese Angaben bei panierten Tintenfischringen nicht erforderlich. Gemäß den Leitsätzen für Krebs- und Weichtiere wird bei solchen Erzeugnissen aber zumindest die Handelsbezeichnung gekennzeichnet. Sie lautet „Tintenfisch“, unabhängig davon, welche Tintenfischart verwendet wurde.  

Tintenfischringe die aus Stücken zusammengefügt wurden, aber den Anschein erwecken können, es handele sich um gewachsene Stücke, müssen laut der Lebensmittelinformationsverordnung mit einem Hinweis wie „aus Fischstücken zusammengefügt“ gekennzeichnet werden. Da dieser Hinweis bei dem von Ihnen geschilderten Produkt vorhanden ist, scheint die Kennzeichnung in Ordnung zu sein.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit darf sich dieser Hinweis auf eine qualitätsentscheidende Eigenschaft nicht im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung verstecken, sondern muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Das Produkt darf nicht den Eindruck erwecken, es handele sich um geschnittene Ringe aus dem Tintenfischkörper.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Andrea
30.01.2024 - 19:24

Ich habe dieses Produkt heute gekauft. Es war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um Paste handelt. Es steht vorne Tintenfischringe im Backteig drauf. Nur hinten im Kleingedruckten kann man lesen, dass es Matsch ist. Und so schmeckt es auch. Ungeniessbar.

Anton Schloch
28.10.2021 - 11:41

Unverständlich wo hier das Problem liegt wenn im Produktnamen auf die Zerkleinerung hingewiesen wird. Und da zu den Tintenfischen nicht nur Kalmare, sondern auch Kraken und Sepien, gezählt werden ist die Bezeichnung auch in Ordnung.

Des Weiteren stellt sich die Frage ob es sinnvoller und nachhaltiger ist "Reste" zu verwerten oder sie zu entsorgen. Nach dieser Logik könnte man Wurst ebenso als Resteverwertung unterster Schublade bezeichnen...

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