Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

Deutsche See nimmt „Calamares“ aus zerkleinertem Tintenfisch aus dem Sortiment

Vom Markt genommen: In den „Calamares“ steckten gerade mal 20 Prozent Tintenfisch. Außerdem waren die „Ringe“ aus zerkleinertem Tintenfischfleisch geformt.
Entfernt

Bei dem Produktnamen „Calamares“ und der Abbildung typischer gebackener Tintenfischringe konnten Kund:innen davon ausgehen, dass echte Tintenfischringe unter der Panade stecken. Tatsächlich waren es gerade mal 20 Prozent Tintenfisch, der dazu noch aus zerkleinertem Fischfleisch zu „Ringen“ geformt war.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit fehlte auf der Schauseite  ein Hinweis auf die Tintenfischmenge sowie die Herstellung aus zerkleinertem Tintenfischfleisch.
Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hessen hat die Deutsche See GmbH die „Calamares“ aus dem Handel genommen. Der Hersteller plant ein Produkt mit veränderter Rezeptur.

Das Produkt der Deutsche See GmbH, Bremerhaven, Calamares paniert, betreibt meiner Meinung nach Etikettenschwindel, denn das Produkt enthält nur 20 % Tintenfisch. 80 % sind Weizenmehl, Kartoffelmehl, Panade etc. Die Aufmachung der Verpackung in der Abbildung sieht jedoch für den Verbraucher aus wie normale Tintenfischringe paniert!
Verbraucher aus Hessen vom 11.07.2023
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Dass gerade mal 20 Prozent Tintenfisch unter der Panade steckt, der zudem aus zerkleinertem Tintenfischfleisch zu Ringen geformt ist, sollte auf den ersten Blick deutlich werden.

Darum geht’s:

Auf der Verpackung der „Fischmanufaktur Deutsche See“ sind neben dem Produktnamen „Calamares“ panierte Ringe zu sehen. Auf der Rückseite steht die Bezeichnung „Tintenfischzubereitung, aus zerkleinertem Tintenfischfleisch geformte Ringe, paniert“. Laut Zutatenliste enthalten die „Calamares“ 20 Prozent Tintenfisch. Der Rest sind andere Zutaten wie Weizenmehl, Wasser und Stärke.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nach den Leitsätzen für Krebs- und Weichtiere werden Körper und Tentakel als Tintenfischfleisch angeboten. Bei Tintenfischringen handelt es sich um quergeschnittene Tuben des Tintenfischfleisches. Tuben sind die röhrenförmig spitz zulaufende Körper vom Tintenfisch (Kalmare), ohne Kopf und Tentakel. Quergeschnittene Tuben werden als Ringe bezeichnet. Mit weiteren Lebensmittelzutaten wird Tintenfischfleisch beispielsweise als „panierte Tintenfischringe“ oder „Tintenfischringe im Backteig“ bezeichnet. Der Weichtieranteil dieser Erzeugnisse beträgt mindestens 50 Prozent, bei Tintenfischringen mit einem äußeren Durchmesser von unter 40 Millimeter sowie bei vergleichbar unregelmäßig geformten kleinmaßigen Erzeugnissen jedoch mindestens 40 Prozent.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist nicht akzeptabel, ein Produkt als „Calamares“ mit der dafür üblichen Abbildung von panierten Ringen zu vermarkten, wenn gerade mal 20 Prozent Tintenfisch unter der Panade stecken, und dieser noch zerkleinert ist. Selbst die Leitsätze sehen für derartig panierte Produkte einen Mindest-Fischanteil von 50 Prozent vor. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit reichen ein Hinweis auf der Rückseite und eine Mengenangabe in der Zutatenliste nicht aus, um Abweichungen in Tintenfischanteil und Qualität gegenüber üblichen Tintenfischringen kenntlich zu machen.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf der Schauseite deutlich auf die Tintenfisch-Menge und die Herstellung aus zerkleinertem Tintenfischfleisch hinweisen.

Stellungnahme der Deutsche See GmbH, Bremerhaven

Das Produkt wird in der bisherigen Form nicht mehr produziert und vertrieben.
Es ist geplant, ein Nachfolgeprodukt mit veränderter Rezeptur auf den Markt zu bringen. Das Timing dazu ist noch nicht definiert.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Produktion der „Calamares“ eingestellt und plant ein Nachfolgeprodukt mit veränderter Rezeptur.