Die angegebene Stückzahl wird in Zukunft besser kontrolliert
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
In der Bezeichnung der „Cucina Nobile Mozzarella Di Bufala Campana D.O.P. Minis “ gibt die Anbieterfirma Icewind „6 x 25 g“ an. Die von Lebensmittelklarheit gekaufte Verpackung enthielt fünf Mozzarellakugeln, die von der Verbraucherin lediglich vier Stück.
Diese Abweichungen sind aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht akzeptabel.
Icewind sollte sicherstellen, dass die beworbene Stückzahl auch enthalten ist.
Beschwerde
Der Artikel Icewind Mozzarella di bufala compana D.O.P. Minis soll laut Beschriftung 6 x 25 g = 150 g Abtropfgewicht enthalten. Im Becher waren nur vier Bällchen enthalten, die dann auf einer Küchenwaage nur 94 g ergaben.
Verbraucherin aus Kornwestheim vom 19.06.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Auch freiwillige Angaben wie die Stückzahl müssen stimmen. Das ist hier nicht der Fall.
Darum geht’s:
Aldi bietet von seiner Eigenmarke „Cucina Nobile“ unter anderem Mini-Mozzarellakugeln an. Die Nettofüllmenge ist mit 305 g Gesamt- und 150 g Abtropfgewicht gekennzeichnet. In der Bezeichnung „Mozzarella di Bufala Campana, Minis, D.O.P., Mozzarella aus Büffelmilch, 6 x 25 g, mindestens 52 % Fett i. Tr.“ auf der Rückseite bewirbt die Herstellerfirma Icewind zusätzlich als Inhalt sechs Kugeln. Das von der Verbraucherin gekaufte Produkt enthielt vier Kugeln und das von der Redaktion Lebensmittelklarheit gekaufte fünf Stück. Auch das Abtropfgewicht war zu gering, aber mit einer Küchenwaage nicht genau zu bestimmen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Füllmenge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Weiterhin gibt die Verordnung vor, dass die Nettofüllmenge bei verpackten nicht flüssigen Lebensmitteln in Kilogramm oder Gramm anzugeben ist. Auch freiwillige Angaben, beispielsweise die Stückzahl, müssen zutreffen und dürfen nicht irreführen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verpackungsangaben wie die Stückzahl müssen zutreffen. Das gilt auch, wenn die Anbieterfirma sie freiwillig zusätzlich zur vorgeschriebenen Nettofüllmenge angibt.
Stimmt die gekennzeichnete Anzahl nicht, ist das nicht nur ärgerlich, sondern inakzeptabel.
Fazit:
Icewind sollte sicherstellen, dass die beworbene Stückzahl auch enthalten ist.
Stellungnahme der Icewind Prod.- u. Vertriebsges. mbH & Co. KG, Buchholz
Die internen Vorgaben der Produktionsstätte sollen das beschriebene Vorkommnis verhindern. Sollten, in seltenen Fällen, dennoch Packungen in den Verkauf kommen, die weniger Kugeln beinhalten, so werden Korrekturmaßnahmen ergriffen. Ende Juli wird daher eine weitere Waage zur Kontrolle des Abtropfgewichtes installiert. Wir bitten das Vorkommnis zu entschuldigen.
Ergebnis
Die Anbieterfirma teilt mit, dass sie Ende Juli 2025 eine zusätzliche Waage installiert hat, um das Gewicht direkt bei der Abfüllung doppelt zu kontrollieren und Fehler auszuschließen.