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Null Gramm Zucker in der Nährwerttabelle

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Null Gramm Zucker in der Nährwerttabelle

Frage

Mir ist die Angabe " Kohlenhydrate, davon Zucker“ in der Nährwertkennzeichnung geläufig. Wenn ein Produkt aber null Gramm Kohlenhydrate enthält (zum Beispiel Öle), ist dann die Angabe "davon Zucker" lebensmittelrechtlich auch vorgeschrieben – obwohl eigentlich sinnfrei?

Antwort

Grundsätzlich dürfen in der Nährwerttabelle keine Werte weggelassen werden. Das gilt auch für die Angabe „davon Zucker“ – auch wenn sie, wie in dem von Ihnen genannten Fall, keinen zusätzlichen Informationswert bietet.

Sind die Nährstoffmengen in einem Lebensmittel jedoch vernachlässigbar, können die Nährwertangaben durch eine Angabe wie „Enthält geringfügige Mengen von…“ ersetzt werden. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe zur „verkürzten“ Nährwerttabelle stehen. Die Lebensmittelinformationsverordnung unterscheidet dabei nicht zwischen „tatsächlichen“ null Gramm und geringfügigen Mengen. Aus unserer Sicht muss die Formulierung allerdings angepasst werden, wenn sie sonst nicht korrekt ist.

Bei Fett, Eiweiß, Kohlenhydraten und Zucker liegt die vernachlässigbare Menge beispielsweise bei unter 0,5 Gramm pro 100 Gramm oder Milliliter.

Nach unserer Beobachtung drucken Anbieter von Ölen in der Regel die vollständige Nährwerttabelle mit jeweils null Gramm Kohlenhydraten, null Gramm Zucker und null Gramm Eiweiß auf – vermutlich, da der Hinweis „Enthält geringfügige Mengen von...“ auf diesen Produkten Fragen aufwerfen würden. Auch aus unserer Sicht sollten Hersteller eine angepasste Formulierung verwenden oder die null Gramm in der Nährwerttabelle aufführen.

Übrigens: Die Angabe „zuckerfrei“ ist freiwillig und in einer anderen Verordnung, der Health-Claims-Verordnung, geregelt. Sie ist zulässig, wenn die Zuckermenge im Lebensmittel unter 0,5 Gramm pro 100 Gramm liegt. Sie ersetzt nicht die vorgeschriebenen Angaben in der Nährwerttabelle.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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