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Leichter Käse gar nicht so leicht

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Leichter Käse gar nicht so leicht

Frage

Vorne auf der Verpackung steht auf einem Käse: „Nur 17 % Fett“. Auf der Rückseite lese ich dann folgendes: „30 % Fett i.Tr.“ und „leicht, da 37% weniger Fett als ein herkömmlicher Schnittkäse mit 45 % Fett i.Tr. Und dann ist der Käse auch noch teurer weil LEICHT, da kann man auch 30 % "normalen" Käse kaufen!

Antwort

Tatsächlich sind die unterschiedlichen Angaben zum Fettgehalt bei Käse zulässig. Auch die Angabe „leicht“ ist erlaubt, wenn der absolute Fettgehalt in dem Käse mindestens 30 Prozent niedriger ist als bei einem Vergleichsprodukt. Dieses Vergleichsprodukt muss auf der Verpackung angegeben werden.

Die deutsche Käseverordnung schreibt vor, dass der Fettgehalt in Käse bezogen auf die Trockenmasse („Fett i. Tr.“) angegeben werden muss. Alternativ können Hersteller auch die Fettgehaltsstufe angeben, zum Beispiel „Doppelrahmstufe“ (60 bis 85 % Fett i.Tr.). In Ihrem Fall hat der Hersteller diesen Fettgehalt nur auf der Rückseite angegeben.

Der Fettgehalt bezogen auf das Endprodukt wird als „absolut“ bezeichnet und liegt deutlich niedriger, bei einem Camembert mit „60 % i. Tr.“ zum Beispiel bei 34 Prozent. Diese Angabe finden Käufer bei abgepacktem Käse in der Nährwerttabelle. Bei lose verkauftem Käse ist die Angabe derzeit nicht verpflichtend. In Ihrem Fall war diese Angabe auf der Vorderseite abgedruckt.

Käsehersteller nutzen die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Angabe des Fettgehalts häufig, um „leichten“ Käse zu bewerben – so auch in dem von Ihnen geschilderten Fall. Auf der Vorderseite ist der (niedrigere) absolute Fettgehalt angegeben, während bei anderen Käsesorten nicht selten auf der Vorderseite der (höhere) Fettgehalt in der Trockenmasse steht.

Wenn Sie den absoluten Fettgehalt zweier Käsesorten erfahren möchten, vergleichen Sie am besten die Werte in der Nährwerttabelle. Die Angaben auf der Schauseite sind leider nicht einheitlich. Bei lose verkauftem Käse erfahren Sie häufig nur den Fettgehalt in der Trockenmasse.

Auch aus unserer Sicht sind die unterschiedlichen Möglichkeiten, den Fettgehalt auf Käse anzugeben, nicht verbraucherfreundlich. Für Verbraucher ist der absoluten Fettgehalt relevant, der auch mit anderen Lebensmitteln vergleichbar ist. Er sollte gut erkennbar und auch bei lose angebotenem Käse verpflichtend sein. Der Gesetzgeber sollte die Käseverordnung im Hinblick auf eine einheitliche und für Verbraucher verständliche Kennzeichnung anpassen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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